Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-20
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, wie mein Vorredner, hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Es geht bei diesem Artikel darum, dass das Gericht den Einzug eines Motorfahrzeuges anordnen kann - mit Blick auf das vorangehende Votum von Herrn Hutter betone ich: kann -, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass der Täter die Verkehrsregeln skrupellos verletzt hat. Auch dieser Einzug eines Motorfahrzeuges ist eine Folge der Raser-Initiative und dort eine wichtige Forderung. Wenn wir Via sicura als Gegenvorschlag zur Raser-Initiative ausgestalten wollen, dann muss dieser Artikel in der Vorlage bleiben.
Um Wiederholungstaten von Leuten zu verhindern, die die Verkehrsregeln skrupellos verletzen, muss die Möglichkeit bestehen, ihr Fahrzeug einzuziehen. Der Einzug des Motorfahrzeuges ist klar eine einschneidende Massnahme und hat damit auch eine abschreckende Wirkung. Zwar wäre es - wie Herr Hutter richtig ausgeführt hat - aufgrund des Strafgesetzbuches bereits heute möglich, Fahrzeuge einzuziehen. Trotzdem wird das von Gerichten selten angeordnet, und die entsprechende Rechtsgrundlage ist auch umstritten. Daher braucht es aus Sicht der grünen Fraktion eine Klärung. Wir sind der Meinung, dass ein Einzug eine sinnvolle Massnahme sein kann, um skrupellose Raser zu bestrafen. Herr Hutter hat vorhin den Teufel an die Wand gemalt und gesagt, es sei wegen der in der Verfassung festgehaltenen Eigentumsgarantie nicht zulässig, diesen Artikel hier zu beschliessen. Da bin ich klar anderer Meinung. Ich habe es gesagt: Es ist eine Kann-Formulierung, und ich bin sicher, dass unsere Gerichte die Eigentumsgarantie hoch achten. Aber wenn es eben eine sinnvolle Massnahme ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, dann muss dieser Einzug der Motorfahrzeuge möglich sein. Ein Gericht würde sicher nie beschliessen, dass das Auto eines armen Familienvaters eingezogen würde, wenn sein Sohn oder seine Tochter damit einen Raserunfall verursacht hat. Das Gericht würde diese Massnahme sicher nur anordnen, wenn das Fahrzeug eben im Besitz des Rasers gewesen ist.