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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

In der Raserdebatte ist das Einziehen des Tatwerkzeuges ein zentraler Punkt. Man verspricht sich davon insbesondere eine abschreckende, präventive Wirkung. Dieser Punkt hat in Leserbriefspalten, im Internet, in Blogs und in Foren bereits hohe Wellen geworfen und wurde emotional diskutiert. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der dort besonders angeprangerte Punkt, nämlich das öffentliche Verschrotten eines eingezogenen Fahrzeuges, nicht mehr Bestandteil der jetzigen Vorlage ist; wir sprechen nur noch vom Einziehen.

Für uns Grünliberale ist insbesondere die Formulierung von Absatz 1 Buchstabe b entscheidend. Dort wird als eine der Voraussetzungen für das Einziehen des Motorfahrzeuges festgelegt, dass der Täter durch das Einziehen "von weiteren groben Verkehrsverletzungen abgehalten werden kann". Nur dann darf das Fahrzeug eingezogen werden. Damit wird aber klar zum Ausdruck gebracht, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, eine Person vom Fahrzeug fernzuhalten. Diese anderen Massnahmen sind vom Gericht prioritär auszusprechen. Das Gericht soll hier einen Handlungsspielraum haben und als letzte Möglichkeit eben auch das Einziehen der Fahrzeuge verfügen können.

Unter diesen Aspekten unterstützt die grünliberale Fraktion die Mehrheit.

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