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Landolt Martin · Nationalrat · 2011-12-22

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-22

Wortprotokoll

Gestern Mittag hat die Einigungskonferenz zum Voranschlag 2012 getagt und die letzte Differenz diskutiert. Es geht dabei um die [PAGE 2254] allgemeinen Direktzahlungen in der Landwirtschaft, eine Position, die beim Bundesamt für Landwirtschaft angesiedelt ist. Das Thema ist nicht ganz unbekannt, es geht um ein Ja oder ein Nein zur Erhöhung der rund 2,2 Milliarden Franken um 20 Millionen Franken.

An der Sitzung der Einigungskonferenz standen drei Anträge zur Diskussion: Es wurde einmal die Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen um die erwähnten 20 Millionen Franken beantragt. Als Kompensation wurde eine Reduktion der ökologischen Direktzahlungen um 20 Millionen Franken vorgeschlagen. Die Einigungskonferenz lehnte es zuerst mit 15 zu 9 Stimmen ab, nochmals auf die Position "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft" zurückzukommen, und damit war dieser Quasi-Kompensationsantrag erledigt. Es blieben dann der Antrag auf Festhalten am Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates, welchem der Ständerat dreimal gefolgt ist, und der Antrag auf eine Aufstockung um 20 Millionen Franken, dem der Nationalrat dreimal gefolgt ist.

Die Einigungskonferenz entschied mit 16 zu 9 Stimmen, am Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates und gemäss Beschluss des Ständerates festzuhalten. Das ist jetzt der Antrag der Einigungskonferenz.

Es gibt bei der Behandlung eines Antrages der Einigungskonferenz eine Spezialität, wenn es dabei um den Voranschlag geht: Es ist so, dass einfach der tiefere Betrag gilt, falls der Einigungsantrag in einem Rat nicht angenommen wird. Auf unseren Fall übertragen heisst dies Folgendes: Wenn Sie den Einigungsantrag annehmen, übernehmen Sie definitiv den ursprünglichen Antrag des Bundesrates gemäss Entwurf zum Voranschlag 2012. Wenn Sie den Einigungsantrag ablehnen, gilt der tiefere Betrag, was auch wieder dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates entspricht. Zustimmung und Ablehnung führen also zum gleichen Ergebnis.

Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, dem Antrag Ihrer Einigungskonferenz zuzustimmen.

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