Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-08
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-08
Wortprotokoll
Die Diskussion war an sich aus verständlichen Gründen umfassender als der Fokus der Botschaft. In Repetition verschiedener sicherheitspolitischer Diskussionen der letzten Jahre wurde erneut ein Teil der Probleme hier zur Diskussion gestellt, die das Parlament mit den neutralitätspolitischen Berichten, aber insbesondere auch mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 diskutiert hat.
Ich gehe deshalb vorerst einmal unmittelbar auf die Initiative ein und werde dann aber ebenfalls zu einzelnen Themengruppen der Diskussion Stellung beziehen.
Wir sind nicht zum ersten Mal mit der radikalen Forderung konfrontiert, die Armee sei abzuschaffen. Wie bei der ersten Initiative der GSoA ist das auch heute die eigentliche Kernforderung. Diese Forderung wurde bekanntlich 1989 mit grossem Mehr von Volk und Ständen abgelehnt. Daran ändert grundsätzlich auch die zusätzliche Forderung der Initiative "für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee" nach einem sicherheitspolitischen Umdenken nichts. Die Forderung nach diesem Umdenken haben die Initianten in eine Verfassungsnorm gekleidet, die den Bund verpflichten soll, konfliktträchtige Ungerechtigkeiten im In- und Ausland abzubauen.
Für die Umsetzung einer solchen Sicherheitspolitik empfehlen die Initianten einen ganzheitlichen Ansatz, d. h. die Förderung von Chancengleichheit und gerechten Beziehungen zwischen den Geschlechtern, zwischen den sozialen Gruppen und zwischen den Völkern sowie eine umweltverträgliche und gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen. Richtschnur dieser Politik sollen die Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der gewaltfreien Konfliktbearbeitung sein.
Das Ganze ist ein sehr ehrgeiziges Programm. Dieses Programm findet sich auch in den Zielsetzungen des Bundesrates wieder, der diese Aspekte in seinem Ende letzten Jahres veröffentlichten neuen Aussenpolitischen Bericht aufgenommen hat.
Aber eine Sicherheitspolitik - da liegt die Differenz -, die sich allein an diesen Anliegen orientiert, ist unvollständig. Alle bisherigen und geplanten Bemühungen des Bundes für eine gerechtere Welt können nur als Teil einer umfassenden Sicherheitspolitik verstanden werden. Eine Politik, die sich der Ursachenbekämpfung widmet, ist zwar grundsätzlich richtig, genügt aber als Antwort auf die Bedrohungen, denen unser Land oder unsere Gesellschaft ausgesetzt sein kann, nicht. Wenn das Böse unmittelbar vor Ihnen steht, nützt Ihnen die Ursachenbekämpfung nichts mehr.
Massgebend für die Beurteilung dieser Bedrohungen ist für uns - auch für das Parlament nach seiner zustimmenden Kenntnisnahme - der Sicherheitspolitische Bericht 2000. Er stellt die Antwort des Bundesrates und des Parlamentes auf die Veränderungen im strategischen Umfeld der Schweiz dar. Diese Antwort ist die unmissverständliche Aussage, dass eine umfassende und glaubwürdige Sicherheitspolitik ohne eine moderne und modern ausgerüstete Armee nicht [PAGE 635] vorstellbar ist. Die Initianten geben vor, auf eine glaubwürdige Sicherheitspolitik zu zielen; in Tat und Wahrheit wäre aber gerade eine Sicherheitspolitik, die glaubt, auf das Instrument der Armee verzichten zu können, ausgesprochen unglaubwürdig.
Der Verzicht auf eine Armee würde dem Vorschlag gleichkommen, die Feuerwehr abzuschaffen, nur weil es in den letzten Jahren weniger gebrannt hat. Die Armee gehört nun einmal zu den Mitteln, die zur Verfügung stehen müssen, obwohl man hofft, dass man sie nie benützen muss. Auf den Armeeauftrag, der noch weit umfassender ist als die reine Verteidigungsaufgabe, werde ich im zweiten Teil, gestützt auf die Diskussion hier, noch zu sprechen kommen.
Alle Staaten in vergleichbarer strategischer Lage und mit ähnlichen demokratischen Entscheidfindungsprozessen wie die Schweiz unterhalten eine Armee und unternehmen gleichzeitig auch im zivilen Bereich Anstrengungen, um die Stabilität und den Frieden zu fördern und zu stärken.
Konkret lehnt der Bundesrat die Initiative aus den folgenden drei Hauptgründen ab:
1. Unsere Sicherheitskonzeption wäre ohne eine Armee lückenhaft. Insbesondere würde eine Sicherheitskonzeption ohne Armee die Schweiz im nie wegzudenkenden Verteidigungsfall vollständig schutzlos lassen.
Auf diese Weise wären wir für den Schutz unseres Landes völlig auf Dritte angewiesen und bereits zu Beginn einer Konflikteskalation ausserstande, unsere Unabhängigkeit zu behaupten. Die Neutralität könnte unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden.
2. Auch Beiträge zur Friedensförderung und Konfliktbewältigung im umfassenden Sinn könnten ohne Armee nicht mehr ernsthaft erwogen werden. Sogar die Initianten sehen das im Übrigen ein, indem sie etwas widersprüchlich vorsehen, dass einerseits die Armee abgeschafft werden, andererseits aber eine bewaffnete Beteiligung an internationalen Friedensbemühungen möglich sein soll. Im konkreten Fall ist die Armee dann also trotzdem mit entsprechenden Aufträgen auszustatten, auszurüsten und entsprechend auszubilden.
3. In Situationen der Überforderung könnten die zivilen Behörden auch nicht mehr auf die Mittel der Armee zurückgreifen. An subsidiäre Einsätze der Armee bei Katastrophen und grösseren Sicherungsaufgaben wäre nicht mehr zu denken. Gerade die Kooperation aller uns zur Verfügung stehenden Mittel garantiert die Durchhaltefähigkeit bei der Produktion der Sicherheit für unser Volk.
Anschliessend noch dies: Die zunehmende Erweiterung und Verbesserung des zivilen Instrumentariums der Friedensförderung und Krisenbewältigung, die bereits in Umsetzung begriffene neue Sicherheitskonzeption und die geplante Armeereform machen einen Gegenvorschlag zur Initiative nach Ansicht des Bundesrates überflüssig.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Ich komme auf einzelne Voten zu sprechen. Zu Recht ist hier die Idee unterstützt worden, unsere Bemühungen beispielsweise über unsere Aktivitäten bei der Entminung - dieser Geissel für weite Teile und weite Regionen auf unserer Welt - auszubauen. Aber das tun wir bereits, und Gott sei Dank tun wir es in umfassender und glaubwürdiger Weise. Kernstück des Ausbaus der Aktivitäten des Minenzentrums in Genf ist die Ausweitung des informatikgestützten Programms Information Management System for Mine Action, das von der ETH entwickelt worden ist und via Minenzentrum den weltweiten und von der Uno koordinierten Entminungsaktionen zur Verfügung gestellt wird. Das System ist im Begriff, weltweit Standard zu werden.
Um die Weiterentwicklung des Systems sicherzustellen und die Angebotskapazitäten zu erhöhen, sind im Budget des VBS für das Jahr 2002 zusätzlich 2 Millionen Franken eingestellt. Diese Massnahme wird die Entminungskapazitäten der verschiedenen nationalen Entminungsaktionen verstärken.
Eine weitere schweizerische Massnahme ist der Auf- und Ausbau der Ausbildungsstätte für die Ausbildung von Minenräumspezialisten und Instruktoren der Entminungsausbildung. Eingeschlossen in diese Bemühungen sind die Gruppe Rüstung, das Festungswachtkorps und die Rüstungsunternehmung SM. Zentrum dieser Aktivitäten soll Thun sein.
Als weiterer Punkt wurde verschiedentlich die Frage aufgeworfen, wie weit die heute erkennbaren Risiken eine Armee noch nötig machen würden. Auch hier hat das Parlament mit der Diskussion über die neue Verfassung den Armeeauftrag gegeben und präzisiert, und das Volk hat diesen Auftrag gutgeheissen. Es ist ein dreiteiliger Auftrag. Die Verfassung verlangt von der Armee erstens, dass sie verteidigungsfähig sein soll. Sie verlangt von der Armee zweitens, dass sie Kantonen, Gemeinden und Behörden subsidiär zur Verfügung stehen soll. Drittens verlangt die Verfassung die Befähigung der Armee zu friedensfördernden Massnahmen.
Dies auf die Risikolage gestützt, die tatsächlich viel breiter ist, als sie das vor zehn, zwanzig oder dreissig Jahren noch war. Es gibt Risiken, die vor Jahrzehnten überhaupt noch nicht erkennbar waren, die uns aber heute unmittelbar und jede Sekunde treffen könnten. Die Sicherheitsorgane, die Antwort unseres Staates für den Schutz der Gesellschaft, sind durchaus in der Lage, aus dem Stand heraus eine hohe Sicherheit zu geben. Aber sie sind ausserstande, das mit Durchhaltefähigkeit zu tun. Deshalb wird der Auftrag für subsidiäre Einsätze auch in Zukunft sinnvoll sein.
Wer könnte es denn besser machen als eine Milizarmee, als die Bürgerin und der Bürger, die als Milizsoldaten Dienst leisten, zum Schutze der eigenen Gesellschaft? Wer hier dieser Armee unterstellt, sie lasse sich manipulieren und werde zum menschenverachtenden Instrument der Staatsmacht gegen die Bevölkerung, hat weder die Miliz begriffen, noch trägt er dem Umstand Rechnung, auf welche Weise wir in unserer Tradition und über unsere Gesetzgebung subsidiäre Einsätze verstehen.
Der erste und auch für die Zukunft hauptsächlichste und wichtigste Armeeauftrag wird die Verteidigungsfähigkeit sein, die, wie zu Recht festgestellt wurde, unter anderem eine direkte Konsequenz unserer Neutralitätserklärung ist. Selbst wenn die Vorwarnzeiten, soweit man überhaupt von solchen Zeiten sprechen kann, heute länger sind als vor zehn Jahren, ist dieser Auftrag nicht zu vernachlässigen, weil die Bereitschaft der Armee selbst bei einer Veränderung der Verhältnisse zeitgerecht zu erstellen ist.
Auch der Brunner-Bericht, der hier zitiert wurde, ist vollständig zu zitieren. Denn bereits - auch im Brunner-Bericht - wurde festgehalten, dass selbst diese Veränderung der Risikolage nicht dazu führen könne, dass die Kernkompetenzen der Armeen in diesem Verteidigungsbereich verloren gingen oder vernachlässigt würden.
Schliesslich der dritte und auch nicht neue Armeeauftrag: Der Auftrag für friedensfördernde Massnahmen ist die Grundlage für die heutige Tätigkeit in diesem Bereich.
Wir sprachen von anderen Sicherheitselementen. Die Antwort bezüglich der Koordination der verschiedenen zur Verfügung stehenden Elemente haben der Bundesrat und das Parlament in der Diskussion des Sicherheitspolitischen Berichtes im vergangenen Jahr ebenfalls gegeben. Das ist der Grundsatz der Sicherheit durch Kooperation. Er verlangt, dass in der internen Kooperation in unserem eigenen Land zwischen den bestehenden Sicherheitsinstrumentarien eine bessere Vernetzung stattfindet.
Ein weiterer Bereich, der zur Diskussion stand, betraf die Selbstständigkeit unserer Verteidigungsbereitschaft. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass es eine Frage der Glaubwürdigkeit ist, wie weit wir uns selbstständig nennen dürfen. Für diese Glaubwürdigkeit haben wir uns alle einzusetzen.
Glaubwürdigkeit basiert auf verschiedenen Elementen, zum einen auf der Ausbildung. Wir sind verpflichtet, unsere Milizarmee glaubwürdig auszubilden und ihr auch entsprechende Übungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Vorlage steht im Moment zur Diskussion.
Zum anderen handelt es sich um eine Ausrüstungsfrage. Es wird sehr häufig kritisiert, dass die Armee "in einem Anflug von Wahnsinn" - wie man gelegentlich lesen konnte - von [PAGE 636] 30 Milliarden Franken Rüstungsbedarf spricht. Gestatten Sie mir, dass ich diese Zahl in echte Relationen setze? Ich könnte mit ungefähr gleicher Glaubwürdigkeit den Titel lancieren, dass eines unserer Sonntagsmedien 2250 Franken kosten würde. Das sind 3 Franken mal 50 mal 15 Jahre; damit kommen Sie, wenn ich richtig gerechnet habe, auf 2250 Franken. Davon spricht zu Recht nie jemand! Aber dann ist das bitte auch in Bezug auf diese Rüstungskredite zu unterlassen.
Die Armee hat in den letzten zehn Jahren rund einen Drittel ihres Budgets verloren. Unsere Planung geht heute rein im Verteidigungsbereich nochmals von einem tieferen Niveau aus, als wir es im Jahre 2001 hatten. Jetzt bemühen wir uns, von diesen 4,3 Milliarden rund 2 Milliarden Franken in die Rüstungsinvestitionen einzubringen - das ist weniger, als wir je zuvor hatten -, um damit die Glaubwürdigkeit der Wirksamkeit dieser Armee erhalten zu können. Wenn Sie das mit 15 multiplizieren, dann kommen Sie tatsächlich auf 30 Milliarden Franken. Aber das können Sie mit jedem Budgetkredit tun. Wenn wir Gleiches mit Gleichem vergleichen wollen, dann müssten wir das generell mit den Budgetpositionen machen, und das tut ja vernünftigerweise nie jemand.
Also auch hier bekennt man sich zum Beitrag, den die Armee zugunsten anderer Bedürfnisse der Gesellschaft leisten kann. Aber es ist auch unsere Pflicht, uns dafür einzusetzen, dass die Glaubwürdigkeit dieser Armee insgesamt nicht darunter leidet. Die gesamtvolkswirtschaftlichen Kosten der Armee liegen im Übrigen im europäischen Mittel. Es ist falsch zu behaupten, dass die Gesellschaft über indirekte Kosten der Armee hier wesentlich höhere Beiträge leistet, als das in anderen Ländern der Fall ist.
Zur Neutralität: Der Bundesrat hat sich in allen seinen Berichten über die Neutralität zur Neutralität bekannt. Die alte Devise, die seit Jahrzehnten in unserem Lande gilt, wonach wir neutral sein wollen, wonach wir auch solidarisch sein und unsere Guten Dienste zur Verfügung stellen wollen, soll auch in Zukunft gelten. Neutralität war nie Selbstzweck. Sie war immer Mittel zum Zweck, und das soll sie auch bleiben. Deshalb haben wir uns auch dafür einzusetzen, dass wir diese Neutralität mit einer glaubwürdig bewaffneten Armee begleiten können.
Wenn in Arbeitspapieren davon gesprochen wird, dass im Konfliktfall - ich unterstreiche: im Konfliktfall - auch in einem so genannten Vorfeld Aktionen durchgeführt werden können, dann ist es Pflicht der Planer, sich derartige Gedanken für diese Situation zu machen. Im Übrigen muss ich hier festhalten: Auch das ist nichts Neues, das wurde bereits jetzt in entsprechenden Kursen für entsprechende Situationen gelegentlich zur Diskussion gestellt und zum Gegenstand von Übungsanlagen gemacht - das nicht als Vorzeichen für ein Verlassen unserer bisherigen Neutralitätspolitik; schon gar nicht als Vorzeichen für irgendwelche Unterstellungsfähigkeiten, sondern gerade deshalb, weil es Pflicht der Armeeführung und auch des Bundesrates ist, den Behörden im Konfliktfall echte Entscheidungsmöglichkeiten offen zu halten. Das können Sie nur, wenn Sie sich entsprechend zu Zeiten vorsehen, in denen eine derartige Vorbereitung noch möglich ist.
Mit diesen paar Antworten habe ich zwar darauf verzichtet, auf einzelne Voten einzugehen, aber nach meiner Beurteilung habe ich immerhin die Themenkomplexe doch noch gestreift.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.