Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20
Wortprotokoll
Bei dieser Bestimmung geht es um die aktive Information der Öffentlichkeit durch die zuständige Bundesbehörde im sensiblen Bereich der Tierversuche. Die passive Information über Tierversuche, das heisst die Herausgabe von Informationen aufgrund einer Anfrage, richtet sich nach dem Öffentlichkeitsgesetz. Beim Bund und in zahlreichen Kantonen gilt heute grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip. Die Vollzugsbehörden sind deshalb zunehmend mit Anfragen zu Tierversuchen konfrontiert. Nur ausnahmsweise können Informationen verweigert werden, nämlich in den von den Öffentlichkeitsgesetzen vorgesehenen Fällen - in der Regel bei Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen sowie bei Personendaten. Ich glaube, das muss einmal vorausgesetzt werden, das muss man mal wissen. Das Amt muss generell gewisse Dinge aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips herausgeben.
Worin unterscheidet sich der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Minderheit vom Antrag der Mehrheit? Die Mehrheit lässt einfach Buchstabe a von Absatz 1 weg, in dem festgelegt wird, dass das Bundesamt für Veterinärwesen den Titel und das Fachgebiet des Tierversuchs veröffentlicht. Zudem relativiert er die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit, indem diese eingeschränkt werden kann, wenn ihr überwiegende schutzwürdige private oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
Die Sache muss im Zusammenhang mit dem gesamten Artikel 20a betrachtet werden. Absatz 1 besagt, was das Amt bei jedem Versuch zwingend öffentlich machen muss. Wenn Sie den Versuchszweck publizieren, nicht aber den Titel und das Fachgebiet des Versuchs, dann macht die ganze Information keinen Sinn mehr. Ich gehe mal davon aus, dass in jedem Titel, so er nicht irgendein Fantasietitel ist, der Zweck zum Ausdruck kommt. Zudem sind die Forscher bei der Wahl der Titel ja frei. Auch bei der Angabe des Fachgebiets, z. B. Versuche in Pharmakologie, in Virologie oder in Chirurgie, handelt es sich doch um elementare Zuweisungen, die deshalb kein Geheimnis verraten.
Es geht ja bei diesen Informationen auch darum, dass Versuche nicht unnötig an anderen Orten wiederholt werden und nicht noch mehr Tiere zu Schaden kommen. Der Einschub der Mehrheit bezüglich der Beachtung der schutzwürdigen privaten und öffentlichen Interessen ist in diesem Zusammenhang fehl am Platz, weil Buchstabe a ja abschliessend, also in sich geschlossen, regelt, was publiziert wird. Das regeln wir hic et nunc als Gesetzgeber abschliessend, da muss der Bundesrat nichts mehr zusätzlich regeln. Er hat dann bei Absatz 2 Handlungsspielraum, dort ist die entsprechende Ergänzung auch richtigerweise vorhanden. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Tierschutzorganisationen hier viel mehr Informationen gefordert haben. Darauf ist der Bundesrat nicht eingegangen. Für mich ist die Befürchtung auch nicht nachvollziehbar, dass wegen der Angabe eines Titels zum Versuch und des Fachgebietes irgendwelche Tierversuchsgegner auf die Barrikaden steigen sollten.
Wer die Sache wirklich sauber und nüchtern durchdenkt und der Transparenz verpflichtet ist, wird unschwer einsehen, dass die Lösung des Bundesrates, sprich der Minderheit, klar, aber auch abschliessend ist. Die Lösung der Mehrheit ergibt mehr Probleme und Unsicherheit, als sie zu lösen vorgibt. Sie ist auch inkohärent, weil sie eine abschliessende Aufzählung macht und gleichzeitig im nächsten Teil des Satzes eine Relativierung und eine Abwägung durch den Bundesrat vorsieht. Für Herrn Freitag, der ja Mathematiker ist, kann ich es wie folgt sagen: Wenn zwei und drei fünf gibt, kann es nicht plötzlich sein, dass der Bundesrat sagt, es könne ja auch vier sein. Deshalb ist die Lösung der Mehrheit so, wie sie formuliert ist, falsch, weil sie inkonsequent und inkohärent ist. Die Lösung des Bundesrates und der Minderheit ist hingegen abschliessend, eindeutig und damit auch für diejenigen, die Versuche durchführen, klar. Ich habe mir die Sache lange überlegt. Ich habe auch die Anträge der Interpharma erhalten. Ich habe die Sache sauber durchgedacht und bin zum Schluss gekommen, dass nur die Lösung des Bundesrates und der Minderheit in sich konsistent ist.