Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20
Wortprotokoll
Die aktuelle Abschnittsüberschrift muss an den Regelungsgegenstand des 3. Abschnittes angepasst werden. Unter "Verkehr mit Tieren und Tierprodukten" versteht man einerseits die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten; ebenfalls darunter fallen andererseits das Mitführen im Reiseverkehr sowie der nationale Handel mit Hunde- und Katzenfellen.