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Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20

Wortprotokoll

Der Bund erhebt von den Kantonen für die Benützung des Informationssystems Gebühren. Der Bundesrat hat die Höhe der Gebühren in der Gebührenverordnung des Bundesamtes für Veterinärwesen festgelegt. Die Kantone beteiligen sich mit den Gebühren zur Hälfte an den Betriebskosten. Die andere Hälfte trägt der Bund. Die Kantone können ihrerseits von den Instituten und Laboratorien, die Tierversuche durchführen wollen, sowie von den Versuchstierhaltungen Gebühren erheben.