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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-08

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-08

Wortprotokoll

Zum einen erlaube ich mir einen Hinweis auf den formellen Vorgang: Sollte dieser Rat die Motion entgegen unserem Antrag überweisen, bedürfte es noch der Zustimmung der Zweiten Kammer.

Zum zweiten: Nach meiner persönlichen Auffassung ist der Umstand, dass die Waffe nach Hause mitzunehmen ist, eine Frage der Bereitschaft unserer Truppe und nicht eine direkte Konsequenz des obligatorischen Schiessens. Aber immerhin - damit komme ich natürlich auf einen Teil Ihrer Frage und auf den Kern meiner Aussage zurück - brauchen wir, unabhängig von allfälligen Reformen, die Fertigkeit der Wehrpflichtigen, ihre Waffe fehlerfrei bedienen und damit auch treffen zu können. Das ist nicht allein über Wiederholungskurse zu machen. Sollte das Parlament beim Zweijahresturnus bleiben, dann fehlte ein Ausbildungsjahr; ginge man zu einem neuen Modell über, dann gäbe es Reservejahre, in denen kein Wiederholungskurs durchgeführt würde.

Immerhin wird ein Wehrdienstpflichtiger mit dem jetzt in Vernehmlassung stehenden Modell "Armee XXI", wenn er nicht in speziellen Funktionen tätig ist, seine Dienstpflicht mit 26 Jahren absolviert haben können. Es werden also mindestens vier Jahre verbleiben, in denen die Fertigkeit mit der Waffe ebenfalls noch zu trainieren und unter Beweis zu stellen sein wird. Dies mindestens in einer minimalen, aber meines Erachtens durch diesen einmaligen Vorgang mit dem obligatorischen Schiessen auch absolut bürgerverträglichen Form.

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