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Bischof Pirmin · Ständerat · 2011-12-20

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Antrag Theiler zuzustimmen.

Wir haben hier als Gesetzgeber ein Dilemma zwischen der Gleichbehandlung der Aktionäre und der Vertragsfreiheit. Das ist keine theoretische Debatte. Die Übernahmekommission hat in einem Bericht vom 21. Januar 2011 untersucht, wie bedeutend die Frage ist, und sie ist zum Schluss gelangt, dass von den 112 kotierten Publikumsgesellschaften in der Schweiz 41 Prozent eine Mehrheitsbeteiligung haben, also Aktionäre mit einer Beteiligung von über 50 Prozent. Das heisst, bei Übernahmen dieser Gesellschaften spielt die vorliegende Regel eine Rolle.

Der Bundesrat schlägt nun ein komplettes Verbot der sogenannten Kontrollprämie vor. Es wäre auch möglich gewesen, [PAGE 1228] eine Kontrollprämie in den Fällen zu verbieten, in denen keine Kontrolle der Grossaktionäre vorliegt. Der Bundesrat hat sich für eine Extremvariante entschieden, obwohl in der herrschenden Lehre eigentlich unbestritten ist, dass Kontrollaktionäre eigene Risiken tragen, die die übrigen Aktionäre nicht tragen. Die Bezahlung dieser zusätzlichen Kosten wird hier gesetzgeberisch verboten. Das ist bedauerlich, weil auf wichtigen konkurrierenden Finanzplätzen die Kontrollprämie zugelassen ist, also nicht nur auf marginalen Finanzplätzen, wie der Herr Berichterstatter gesagt hat, sondern auf wichtigen Finanzplätzen, namentlich desjenigen von Delaware, dem marktführenden US-amerikanischen Aktienmarkt. Auch in Japan ist dies der Fall. Das hätte mindestens dazu führen müssen, dass man sich ernsthaft mit der Frage beschäftigt hätte, ob man die Kontrollprämien in der Schweiz neu wirklich vollständig verbieten solle.

Ich bitte Sie gerade deshalb auch, den Antrag Theiler zu unterstützen, weil zu dieser ganz wichtigen Frage des schweizerischen Aktienrechts kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren stattgefunden hat, sondern offenbar nur eine verkürzte Anhörung. Jetzt möchte man im schweizerischen Übernahmerecht ernsthaft eine derartige Kehrtwende machen, ohne diese Frage in Bezug auf bedauerliche Fälle wie etwa den Fall Quadrant AG - den das Bundesgericht entschieden hat und der, so würde ich sagen, im schweizerischen Aktienrecht eine erratische Bedeutung hat - ernsthaft geprüft zu haben. Mit der Annahme des Antrages Theiler geben Sie der Kommission des Nationalrates die Möglichkeit, das nachzuholen. Wir haben dann bei der Differenzbereinigung die Möglichkeit, noch einmal darauf zurückzukommen.