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Fetz Anita · Ständerat · 2011-12-20

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Annahme der Motion - Sie sehen ja in den Unterlagen, dass die Motion in der Kommission nur mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt worden ist. Wir finden es wichtig, dass wir jetzt die Voraussetzungen schaffen, um handeln zu können, falls es wieder einmal so sein sollte - was wir uns alle ja nicht wünschen -, dass ein systemrelevantes Unternehmen Unterstützung braucht. Dann muss es gesetzliche Grundlagen geben, um diese Kostenfolge zu regeln.

Sie erinnern sich, wie schwierig es damals war, der UBS einen kleinen, winzigen Teil der Kosten zu verrechnen - Gelder, welche nötig waren, um das Schlimmste zu verhindern. Es waren riesige staatliche Aufwendungen und eine kleine Entschädigung; ich glaube, es waren 40 Millionen Franken, die die UBS dann schlussendlich bezahlen durfte. Man muss das so sagen, weil wir ja über mehrere politische Vorstösse und mit Intervention der Finanzdelegation dann doch noch bewirken konnten, dass der Bundesrat und der ehemalige Finanzminister endlich handelten. Es war also schwierig, und ich sehe nicht ein, warum wir jetzt, währenddem wir etwas Zeit haben, nicht in aller Ruhe die gesetzlichen Grundlagen schaffen sollen, sodass wir dann nicht wieder plötzlich reagieren müssen, falls der Fall auftreten würde.

Die Motion wurde übrigens im Nationalrat fast einstimmig angenommen, also konkret mit 149 zu 10 Stimmen. Wie gesagt, Ihre Kommission hat sie nur mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Auch die Vorbehalte des Bundesrates und des Kommissionssprechers überzeugen mich nicht.

Die "Too big to fail"-Vorlage ist zwar gut, daran gibt es nichts zu rütteln, aber sie ist dennoch keine Garantie dafür, dass es nie mehr nötig sein wird, ein systemrelevantes Unternehmen - konkret eine Grossbank - zu unterstützen. Ich weiss nicht, woher Sie dieses tiefe Vertrauen nehmen, dass mit einer Erhöhung der Eigenkapitaldecke nie mehr ein "failing" möglich sein wird.

Auch der Verweis auf die Möglichkeit, die Kostenverrechnung im Rahmen des Steueramtshilfegesetzes zu regeln, ist aus meiner Sicht keine genügende Lösung. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Im Steueramtshilfegesetz ist eine Kostenverrechnung nur unter ganz engen Bedingungen möglich. Wir wollen gesetzliche Grundlagen, die nicht so eng ausgelegt sind.

Ich meine, wir sollten jetzt nicht so tun, als ob die Finanzkrise endgültig der Vergangenheit angehören würde. In der Schweiz hatten wir bis jetzt Glück. In den umliegenden Ländern sieht es weniger gut aus, und es gibt bereits wieder Misstrauen im Interbanking - meistens ein Alarmzeichen für eine potenzielle Finanzkrise. Ich finde es fragwürdig, wenn wir jetzt so tun, als ob nichts geschehen könnte. Ich gehe davon aus, dass wir immer noch sehr hohe Risiken haben, auch in der Schweiz, insbesondere auch bei den Grossbanken. Eigentlich sollte in diesem Bereich wie in vielen anderen Bereichen auch ganz selbstverständlich das Verursacherprinzip gelten - eine Selbstverständlichkeit, die, so meine ich, gerade auch im Bereich der systemrelevanten Unternehmen eingeführt werden müsste.

Ich bitte Sie deshalb um Annahme dieser Motion.