Jenny This · Ständerat · 2011-12-20
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20
Wortprotokoll
Ich möchte dem Bundesrat für die Stellungnahme zu meiner Motion recht herzlich danken. Nicht danken kann ich dem Bundesrat dafür, dass er die Motion zur Ablehnung beantragt, mit der Begründung, dass er voraussichtlich im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 eine Gesetzesänderung vorzuschlagen gedenkt. Leben kann ich hingegen mit der Aussage, im Falle einer Annahme meiner Motion würde der Bundesrat dem Zweitrat eine geringfügige Änderung der Motion beantragen. Dagegen hätte ich nichts, rein gar nichts einzuwenden.
Was hat mich überhaupt dazu bewogen, diese Motion einzureichen? Bei schwerwiegenden Verstössen gegen das Tierschutzgesetz im Kanton Thurgau hat das Bundesgericht am 18. Juni 2011 entschieden, dass die Missachtung der Tierschutzvorschriften nicht die Verweigerung oder Reduzierung sämtlicher Beiträge rechtfertigen könne, sondern nur derjenigen, bei denen ein direkter Zusammenhang zu den verletzten Bestimmungen bestehe. Also kann jemand Tiere quälen, bis sie verenden, und trotzdem darf man ihm die Flächenbeiträge nicht kürzen.
Diese Begründung ist nun wirklich unter keinem Titel nachvollziehbar, auch für die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren nicht. Denn wenn die Bauern kein Landwirtschaftsland zur Verfügung haben, sind sie auch nicht im Besitz von Kühen, Pferden und Rindern, also besteht doch ein direkter Zusammenhang. Deshalb hat auch das Bundesverwaltungsgericht so entschieden und den Rekurs abgelehnt.
Im angesprochenen Fall im Kanton Thurgau hat ein Bauer mit 40 Hektaren Land, 40 Kühen und etwa 60 Pferden seine Tiere längerfristig und wiederholt tierquälerisch gehalten und zusätzlich das Gewässerschutzgesetz missachtet. Er hat nachweislich Tiere nicht fachgerecht behandelt und sie gequält, bis sie verendet sind. Das zuständige Departement ist dann auch sofort aktiv geworden und hat, nachdem der Tierquäler nicht zur Einsicht gekommen ist, die Beiträge in der Grössenordnung von 120 000 Franken pro Jahr zurückbehalten. Der Bauer hat generell die Kontrollen verunmöglicht, er ist tätlich geworden und mit Waffen gegen die Vertreter des Veterinäramts vorgegangen. Er war nicht bereit, die Kontrollblätter auszufüllen. Selbstredend war auch kein Kontrollresultat vorhanden.
Trotz all dieser fast unvorstellbaren, herzzerreissenden Tragödien hat der Landwirt beim Bundesverwaltungsgericht rekurriert - selbstverständlich ohne Erfolg. Von diesem Entscheid liess sich der Landwirt aber nicht beirren und zog den Fall ans Bundesgericht weiter, und dies - man höre und staune - mit Erfolg. Die lapidare Begründung dazu: Einem Beitragsempfänger, der gegen die Tierschutzbestimmungen verstösst, dürfen einzig die tierschutzbezogenen Beiträge verweigert werden.
Dieses Urteil steht nun wirklich quer in der Landschaft; kein halbwegs vernünftiger Mensch versteht es. Es ist nun tatsächlich blanker Hohn und Spott, wenn Landwirte, die wegen tierquälerischer Haltung verurteilt worden sind, vom Bund - sprich von uns Steuerzahlern - noch Subventionen empfangen. Hier müssen wir ein Zeichen setzen und ultimativ und unmissverständlich Signale aussenden.
Am allerwenigsten dienen aber solche Entscheide dem Ansehen der Landwirtschaft - ganz im Gegenteil: Sie sind pures Gift für rund 95 Prozent der Bäuerinnen und Bauern, die ihre Tiere artgerecht und ordentlich halten. Der Imageschaden ist irreparabel und berufsschädigend.
Ich stehe zur Landwirtschaft; ich habe bis zum zwölften Altersjahr mehr Zeit im Stall verbracht als die meisten meiner Alterskollegen in der Wohnstube. Gerade deshalb liegt mir das Tierwohl am Herzen. Tiere können sich nun einmal nicht wehren - wie denn auch? Uneinsichtige sind nun einmal nur über den Geldbeutel zur Vernunft zu bringen.
Heute habe ich in der "NZZ" gelesen, dass ein Bauer mit seinem grossen, lastwagenähnlichen Auto ein Rind angefahren hat. Das Rind ist umgefallen; es ist wieder aufgestanden und wollte flüchten. Der Bauer ist ihm zum zweiten Mal hinten in die Beine hineingefahren. Das Rind hat sich dabei beide Hinterbeine gebrochen. Ja, glauben Sie, der Bauer habe sich um das Tier gekümmert? Er ist fortgefahren. Ein Nachbar hat alles gesehen; er hat ihn angezeigt. Die Busse: 2700 Franken plus ein paar Tagessätze, was auch immer das heisst.
Ich hoffe doch sehr, Herr Bundesrat, dass Sie meine Motion entgegennehmen, und wenn es geringfügige Änderungen braucht, können Sie diese dem Zweitrat beantragen. Vor allzu restriktiven Eingriffen müssen Sie keine Angst haben. Die total 2,5 Milliarden Franken für Direktzahlungen wurden 2010 wegen diverser Verstösse nur gerade um 2,7 Millionen Franken, also um einen Tausendstel, gekürzt. Sie müssen also nicht befürchten, dass da nachher allzu restriktiv vorgegangen würde. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Tierquäler sind gleich hart zu behandeln wie Raser auf der Strasse. Hier dürfen wir keine Kompromisse eingehen.
Ich möchte Sie bitten, meiner Motion zuzustimmen. Herr Bundesrat, bieten Sie Hand zu diesem Schritt, und beantragen Sie nachher dem Zweitrat diese kleine Änderung. Mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtes können nun nämlich auch diejenigen Landwirte, die nachweislich und sogar mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstossen [PAGE 1250] haben, noch den grössten Teil der Direktzahlungen ungekürzt beziehen. Auch werden Verstösse gegen das Tierschutzgesetz inskünftig milder behandelt als Verstösse gegen den Gewässerschutz und gegen den Umweltschutz. Das kann doch wirklich nicht sein.
Ich möchte Sie bitten, meinen Vorstoss anzunehmen im Wissen, dass der Bundesrat und der Zweitrat hier noch kleine Korrekturen vornehmen können.