Flach Beat · Nationalrat · 2012-02-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-02-28
Wortprotokoll
Eine Änderung an dieser Stelle des Obligationenrechts ist nicht etwas Einfaches; es ist eine hochkomplizierte Geschichte. Worum geht es? Zum einen geht es darum, dass wir die Gewährleistung beim Kauf von ursprünglich einem Jahr grundsätzlich auf zwei Jahre anheben. Zum andern geht es darum, dass wir zwischen kaufrechtlichen und werkvertragsrechtlichen Ansprüchen auf Gewährleistung koordinieren.
Sie wissen, es war bislang so: Wenn ein Handwerker ein vorfabriziertes Fenster kaufte, dann hatte er nach altem Recht gegenüber dem Verkäufer ein Jahr Gewährleistung, [PAGE 43] gegenüber dem Bauherrn musste er aber fünf Jahre gewährleisten. Das galt nicht nur für das ganze Fenster, sondern der Fensterbauer, der das Fenster einbaute, hatte dasselbe Problem bei den Beschlägen.
Mit dieser Koordination wollen wir hier mehr Gerechtigkeit schaffen. Dass die Gewährleistung, wie es vorhin hier angesprochen wurde, zu starr sei, dass es international für die Maschinenindustrie nicht möglich sei, das noch zu handhaben, das ist nicht ganz richtig. Denn wir müssen uns überlegen, was Gewährleistung ist. Gewährleistung ist gleichsam das, was ich als Verkäufer verspreche, ist das, wozu mein Gerät, meine Sache tauglich ist, entspricht den Eigenschaften, die sie hat, der Brauchbarkeit, der Dauerhaftigkeit eines Gegenstandes. Wenn ich Ihnen als Waschmaschinenverkäufer also nach neuem Recht eine Waschmaschine mit zwei Jahren Garantie verkaufe, dann habe ich grundsätzlich zwei Jahre Garantie darauf zu leisten, dass diese Waschmaschine als Waschmaschine tauglich ist. Wenn aber ein Schild "Lackschaden" dabeisteht, wenn also diese Maschine beispielsweise einen Farbfehler hat, dann darf ich selbstverständlich darauf bauen, dass ich auf den Lack, auf die Farbe keine Garantie mehr geben muss.
Ein weiterer Punkt, der jetzt angepasst worden ist und von der Mehrheit unterstützt wird, ist derjenige, dass ich von einer grundsätzlichen Verjährungsfrist abweichen kann, wenn ich das ausdrücklich so vereinbare - das ist ganz wichtig -, und zwar vereinbare im Sinne der versprochenen Eigenschaften eines Gerätes. Aber ich kann nicht mehr einfach im Kleingedruckten irgendwo sagen, ich würde nur ein Jahr auf irgendeinen Teil oder einen Werkstoff oder etwas geben; ich muss das klar und deutlich vereinbaren.
Ein wichtiger Punkt ist auch, und darum lehnen wir den Minderheitsantrag Stamm ab, dass KMU häufig in Bezug auf die Marktmacht gar nicht die Möglichkeit haben, allgemeine Geschäftsbedingungen von grossen Anbietern zu umgehen oder dagegen zu opponieren. Sie müssen das so nehmen, wie es ist. Darum ist es wichtig, dass auch dort die vereinbarten, die zugesprochenen Eigenschaften eines Gerätes für zwei respektive dann halt eben für fünf Jahre die Gewährleistung erhalten.
Die noch neu eingetroffenen Änderungsanträge der Redaktionskommission unterstützen wir. Ich bin mir, ehrlich gesagt, allerdings nicht ganz sicher, ob sie nicht auch ein klein wenig den Inhalt ändern. Die Begründung zu den Anträgen der Redaktionskommission kann ich jedoch voll und ganz unterstützen. Ich bitte Sie, diese Anträge auch zu unterstützen.