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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-06-11

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-11

Wortprotokoll

Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass der Bundesrat an dieser Motion keine besondere Freude hat, weil sie eine mühsame Strukturbereinigung betrifft. Ich bin aber der Meinung, dass es besser ist, sich den Herausforderungen, die diese Strukturen mit sich bringen, zu stellen und sie zu bewältigen und sie nicht hinauszuschieben, weil es damit ja nicht besser wird.

Die Trennung der Heilungs- und Pflegekosten bei Unfällen und bei Krankheit ist das Resultat einer früher unterschiedlichen Beurteilung dieser beiden Vorfälle. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung, weil das geschichtlich so gewachsen ist. Es hat eine unterschiedliche Entwicklung stattgefunden. Das hat nun auch dazu geführt, dass Leistungen, obwohl sie vergleichbar sind oder sogar gleich sein können, je nach Vorfall anders verrechnet werden, dass also Unterschiede bei der Verrechnung der gleichen Leistung bestehen. Es hat auch dazu geführt, dass bei Krankheit ein Selbstbehalt geleistet werden muss und bei Unfällen eben nicht, obwohl eine gleiche Behandlung vorliegt.

Bis vor wenigen Jahren konnte man argumentieren, dass bei der Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung ein Obligatorium bestehe, währenddem das in der Krankenversicherung erst seit 1996, also seit Inkrafttreten des KVG, der Fall ist. Eine Anpassung hat diesbezüglich erst vor wenigen Jahren stattgefunden.

Wenn der Bundesrat nun beantragt, die Motion sei abzulehnen, möchte ich demgegenüber immerhin zu bedenken geben, dass es mit dieser Motion darum geht, gewisse Mängel im Gesundheitswesen auszubügeln. Es geht also um eine Beseitigung von Unklarheiten; damit wird ein wirtschaftlicheres System ermöglicht. Es führt auch dazu, dass die Kosten transparent werden und dass sie damit auch eher akzeptiert werden können. Es ist bei unserem Gesundheitswesen ja [PAGE 668] immer auch ein Problem, dass die Bedingungen, die sehr unterschiedlich sind, nicht nachvollzogen werden können. Bei Krankheit und bei Unfall sind solche unterschiedlichen Bedingungen vorhanden, obwohl die Leistung gleich ist. Solche Verhältnisse sind einfach nicht erklärbar. Sie sind als Mängel zu bezeichnen und sollten beseitigt werden. Das ist Knochenarbeit, das ist uns klar. Wir sind uns bewusst, dass wir etwas fordern, das nicht so einfach zu vollziehen ist. Aber die Voraussetzungen sind heute erfüllt, um eine Harmonisierung herbeizuführen.

Der Bundesrat stellt seinerseits in Aussicht, dass er die Harmonisierung auf Tarifebene anstrebt. Ich bin überzeugt, dass die Sache gerade aufgrund dieser Bemühung im Sinne unserer Motion ausgedehnt werden soll, dass eine vollumfängliche Prüfung des Anliegens und das Zusammenführen dieser unterschiedlichen Bedingungen in die Wege geleitet werden sollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion der SVP-Fraktion "Gleiche Versicherung für medizinische Leistungen bei Krankheit und Unfall" zu überweisen.

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