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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen gesagt, Herr Nationalrat Amstutz, dass eben schriftlich - also nachweisbar - vorliegen muss, dass diese Ehe freiwillig geschlossen worden ist, dass die Stellvertretung von der entsprechenden Person freiwillig beschlossen worden ist. Ich sage Ihnen einen Grund: In Italien ist z. B. die Möglichkeit vorhanden, dass man eine Vollmacht für das Eingehen der Ehe geben kann, wenn es sich um Militärpersonen handelt - es gibt eben Gründe. Und zudem haben wir ja jetzt mit diesem Gesetz beschlossen, dass ein Gericht abklärt, ob eine Zwangsehe besteht oder ob die Ehe eben freiwillig geschlossen wurde. Wie wir nach der Diskussion zum vorletzten Antrag beschlossen haben, wird die Ehe für ungültig erklärt, wenn das Gericht Zweifel an der Freiwilligkeit hat. Aber wenn eine Person nachweisbar mandatiert worden ist, diese Ehe einzugehen, wenn diese Erklärung nachweisbar abgegeben worden ist, dann scheint mir, dass ein Gericht abklären kann, ob das auch freiwillig geschehen ist.