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Müller Walter · Nationalrat · 2012-02-28

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Im Namen einer starken Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört: Die Motion wurde mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Die Motion verlangt, dass die Armee frühzeitig automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird. Das bedeutet konkret, dass bei Eröffnung eines Strafverfahrens immer, auch wenn absolut keine Relevanz zu Waffenmissbrauch besteht, informiert werden müsste. In Zahlen bedeutet das eine halbe Million Fälle pro Jahr.

Es wären dann von der Armee parallel zum ordentlichen Strafverfahren pro Tag Tausende von Fällen zu überprüfen, und es wäre sozusagen ein paralleles Verfahren einzuleiten. Damit die Armee das in Bezug auf eine mögliche Gefährdung durch Waffengewalt seriös machen könnte, müsste sie, bevor es zu einer eigentlichen Anklage käme, umfassenden Einblick in die Akten haben. Abgesehen von einem rein mengenmässigen Problem - die Armee könnte wohl kaum Tausende von Fällen täglich prüfen - stellen sich hier Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Wenn wir von einem möglichen Waffenmissbrauch im umfassenden und konkreten Sinn sprechen, dann darf es nicht nur um Armeewaffen gehen, welche lediglich 10 Prozent der Waffen ausmachen.

Die Minderheit ist der Meinung, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden in der Verantwortung stehen. Sie haben einen umfassenden Einblick in das Verfahren und können im kantonalen Waffenregister und im Rahmen der Amtshilfe beim Kreiskommandanten alle Daten über den Waffenbesitz einer beschuldigten Person einsehen. Aufgrund dieser Daten und des möglichen Gefährdungspotenzials können die Strafverfolgungsbehörden direkt einen vorläufigen Waffeneinzug anordnen und die Militärverwaltung informieren.

In der Anhörung in der Kommission wurde uns von kantonalen Behörden versichert, dass das Verfahren sehr gut funktioniere. Setzen wir also am richtigen Ort die richtigen Prioritäten. Nicht ein quasi paralleles Verfahren durch die Armee hilft, Waffengewalt zu verhindern, sondern die Strafverfolgungsbehörden in die Pflicht zu nehmen und den Informationsfluss sicherzustellen. Das machen wir auch mit dem Postulat.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion ablehnen und hier Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensgerechtigkeit sicherstellen.