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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2012-03-06

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 steht mit dem Mediationsverfahren ein wichtiges Instrument für die Streitbeilegung zur Verfügung. Mediationen können vom Gericht empfohlen oder von den Parteien gemeinsam beantragt werden. Unbestritten ist, dass die Mediation ein schneller und kostengünstiger Weg ist, um gerichtliche Verfahren abzukürzen oder zu verhindern. Darum ist es unverständlich, dass die Kommissionsmehrheit der parlamentarischen Initiative keine Folge geben will.

Die parlamentarische Initiative hat zum Ziel, die Qualität der Mediatorentätigkeit sicherzustellen. Wir müssen uns vor Augen halten, dass viele Personen, die sich auf eine Mediation einlassen, in juristischen Belangen unerfahren sind, sei es bei Familiensachen, insbesondere bei Scheidungen, oder in kinderrechtlichen Angelegenheiten und bei Unterhaltsverpflichtungen. Die Mediation ist für die meisten eine einmalige, ausserordentliche Situation. Die betroffenen Personen befinden sich auch emotional in einer Ausnahmesituation. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist es aber bei einer gelungenen Mediation möglich, die Beziehungen zu den Familienangehörigen intakt zu halten oder wenigstens korrekt weiterzuführen. Gerade für diese Personen ist es wichtig, dass sie sich darauf verlassen können, dass der Mediator oder die Mediatorin fachkundig und fähig ist. Solange sich jeder und jede Mediator oder Mediatorin nennen kann, ist das kaum gewährleistet.

Bedenken Sie, dass das Scheitern einer Mediation und die Einwilligung in eine einseitige Vereinbarung zusätzlich sowohl persönliche wie auch wirtschaftliche Belastungen verursacht. Darum sind für die Ausübung der Mediationstätigkeit Fachkenntnisse zu Verfahren, aber auch psychologisches Verständnis notwendig. Auch bei den Architekten, den Anwälten oder den Medizinalberufen gibt es gesetzliche Regelungen; das sind auch alles Berufe, bei denen der Laie die Qualifikation nur schwerlich erkennen kann. Die Folgen einer dilettantischen Berufsausübung können aber unter Umständen schwerwiegend sein. Darum sind Ausbildungs- und Freizügigkeitsregelungen schweizweit geregelt.

Wenn Sie das ausformulierte Gesetz zu umfangreich finden, so überlassen Sie es der Kommission, sinnvolle Straffungen vorzunehmen. Es kann durchaus Sinn machen, dass in einem Bundesgesetz insbesondere die Qualifikation, das Register und die Freizügigkeit geregelt werden. Detailliertere Regelungen, wie sie in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagen sind, könnten aber den Kantonen überlassen werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.