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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-03-06

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Mit dem Antrag der Minderheit I wollen wir die Fassung des Bundesrates übernehmen. Wir lehnen damit die anderen Minderheitsanträge ab, die den Deliktskatalog ausdehnen oder den Beginn der Pubertät auf über 12 Jahre ansetzen wollen.

Wir lehnen aber auch die Mehrheitsfassung ab. Die Mehrheitsfassung geht auf einen Antrag Jositsch zurück. Die Mehrheit hat gegenüber dem bundesrätlichen Deliktskatalog zusätzlich zwei Bestimmungen aufgenommen, nämlich die Artikel 192 und 193. Artikel 192 StGB handelt davon, dass der Täter sexuelle Handlungen mit Abhängigen vornimmt und damit diese Abhängigkeit zum Nachteil des Opfers ausnützt; der Artikel spricht ausdrücklich von Anstaltspfleglingen, Strafgefangenen und dergleichen. Artikel 193 StGB handelt davon, dass der Täter eine Notlage oder eine Abhängigkeit des Opfers, z. B. infolge eines Arbeitsverhältnisses, ausnützt. Natürlich sollen auch solche Straftaten an Kindern unverjährbar bleiben. Solche Taten sind jedoch im Grundtatbestand von Artikel 187 - dieser betrifft sexuelle Handlungen mit Kindern - inbegriffen. Man spricht im Strafrecht von Konsumation; solche Taten sind konsumiert. Das heisst, dass es immer schwerer wiegt, wenn sexuelle Handlungen gemäss Artikel 187 an einem Kind begangen werden; das gilt auch, wenn das Kind dann noch im Sinne von Artikel 192 abhängig ist oder sich im Sinne von Artikel 193 in einer Notlage befindet.

Herr Jositsch hat nun argumentiert, diese Konsumation habe sich nur aus der Praxis und Lehre ergeben und sei damit etwas Flüchtiges, das sich wieder ändern könne. Damit hat er an sich Recht. Um das aber zu verhindern, können wir hier und heute - dafür sind wir ja da, wir tragen hier die Materialien zu diesem neuen Gesetzesartikel zusammen - für die rechtsanwendende Nachwelt festhalten, dass unserer Meinung nach die beiden Artikel 192 und 193 eben tatsächlich in Artikel 187 konsumiert sind. Damit haben wir auch den Bedenken von Herrn Jositsch Rechnung getragen.

Sie können somit beruhigt unserer Minderheit I zustimmen und dem Bundesrat folgen.