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Markwalder Christa · Nationalrat · 2012-03-06

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und die Minderheit I (von Graffenried) zu unterstützen.

Erstens geht es um den Deliktskatalog: Die Mehrheit will zu den vom Bundesrat vorgelegten StGB-Straftatbeständen von Artikel 187 Ziffer 1, sexuelle Handlungen mit Kindern, Artikel 189, sexuelle Nötigung, Artikel 190, Vergewaltigung, und Artikel 191, Schändung, sowie Artikel 157 des Militärstrafgesetzes, Ausnützung der militärischen Stellung, zusätzliche Straftatbestände aufnehmen. Diese betreffen Artikel 192 StGB, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, und Artikel 193 StGB, Ausnützung einer Notlage. Minderschwere Straftatbestände werden gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung durch die schwerwiegenden Straftaten konsumiert. Zu betonen gilt es auch, dass die von der Mehrheit zusätzlich aufgenommenen Straftatbestände als Vergehen qualifiziert werden, währenddem die von der Minderheit I und vom Bundesrat vorgelegten Straftatbestände Verbrechen sind. Wenn wir uns vom Prinzip der rechtsstaatlichen Umsetzung und der Wahrung der Verhältnismässigkeit leiten lassen und gleichzeitig dem Versuch widerstehen, strafrechtliche Gesetzgebung für die Galerie zu machen, gilt es, die Minderheit I (von Graffenried) - gemäss Entwurf des Bundesrates - zu unterstützen.

Zweitens geht es um das Alter der Opfer: Wir sind als Gesetzgeber gefordert zu definieren, ab welchem Alter sexuelle und pornografische Straftaten unverjährbar sind. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung 10 Jahre vorgeschlagen, denn nach Initiativtext geht es um Kinder vor der Pubertät. Verschiedene medizinische Organisationen haben dies kritisiert und eine Anhebung auf 12 Jahre gefordert. Dies wird von unserer Fraktion unterstützt, nicht aber eine Altersgrenze von 14 oder gar 16 Jahren, wie dies die Minderheiten Rickli Natalie bzw. Schwander fordern. Es sei hier noch einmal daran erinnert, dass wir uns mit der Unverjährbarkeit der Verfolgung im Bereich des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder von Kriegsverbrechen [PAGE 223] befinden. Uns ist das Trauma der Opfer durchaus bewusst, doch wie eingangs geschildert ist die Unverjährbarkeit kein Schutz gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und kann auch nicht zwingend zu mehr Gerechtigkeit oder Sühne führen. Deshalb macht aus Rechtssicherheitsgründen auch aus Sicht der Opfer eine klare Altersgrenze Sinn. Mit dem Alter 12 folgen wir den medizinischen Organisationen, wie sie sich in der Vernehmlassung geäussert haben.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit I (von Graffenried) zu unterstützen und damit dem Bundesrat zu folgen.