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Caroni Andrea · Nationalrat · 2012-03-06

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Ich nehme zuerst kurz zum Deliktskatalog Stellung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die beiden zusätzlich eingefügten Delikte der Artikel 192 und 193 StGB in den Gesetzestext gehören. Sie sind zwar der Qualität nach nur Vergehen, wurden aber vom Bundesrat selber in der Botschaft als genügend schwere sexuelle Straftaten aufgeführt. Es besteht eben nicht auf alle Zeit Gewähr dafür, auch wenn wir hier zu den Materialien sprechen, dass diese Delikte konsumiert werden. Für den Fall, dass dies dereinst nicht mehr so sein sollte, möchte die Mehrheit der Kommission hier deren Unverjährbarkeit festhalten.

Hingegen lehnt die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen den Antrag der Minderheit II (Rickli Natalie) ab. Dieser möchte zusätzlich den Menschenhandel aufnehmen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist Menschenhandel klar kein direktes Delikt gegen die sexuelle Integrität, sondern ein Delikt gegen die Freiheit. Als solches ist es auch im Strafgesetzbuch eingereiht. Aber auch in Fällen von Menschenhandel - selbstverständlich ein verwerfliches Verbrechen - hat man oft einen Täter, der direkt eine sexuelle Straftat begeht, und diese unterstellt man dann der Unverjährbarkeit. Der Antrag der Minderheit II (Rickli Natalie) ist auch inkonsequent, denn wenn man alle Delikte der Unverjährbarkeit unterstellen wollte, bei denen irgendjemand auf irgendeine Art Nutzen aus einer Sexualstraftat zieht, dann müsste man den Rayon [PAGE 224] viel weiter ausdehnen. Dann müsste man auch Förderung der Prostitution und Herstellung von Pornografie aufnehmen. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass man sich hier auf die direkten sexuellen Straftaten konzentrieren soll; hier gibt es immer einen Täter.

Noch kurz zum Alter des Opfers: Hier möchte ich festhalten, gerade auch an die Adresse von Kollege Schwander, dass das vorgeschlagene Alter von 12 Jahren ein Kompromiss ist. Der Bundesrat hatte ursprünglich 10 Jahre vorgeschlagen. Fast alle Vernehmlassungsteilnehmer haben sich diesem Vorschlag angeschlossen, und auch sehr viele Mitglieder der Kommission und der Parteien hätten sich dahintergestellt. Sie waren dann aber bereit, den Schritt zur Altersgrenze von 12 Jahren zu machen. Wir müssen hier ein Alter festlegen, das vor der Pubertät liegt und deshalb nicht alle Kinder umfassen kann. Mit der Grenze von 16 Jahren würden alle Kinder umfasst. Wenn wir auf die Stufe des Antrages der Minderheit IV (Schwander) gingen, würden wir nach Meinung der Mehrheit der Kommission den Initiativtext ad absurdum führen.

Es stellt sich also die Frage: 12 oder 14 Jahre? Hier ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die Schwelle von 12 Jahren genügt. Mit 14 Jahren sind die meisten Mädchen schon wieder aus der Pubertät heraus und quasi sämtliche Jungen in der Pubertät. Es geht uns nicht darum abzuwarten, bis wir auch noch die letzte Person erfassen. Wenn wir sogar noch auf eine geistige Reife abstellen wollten, dann müsste man bei gewissen Leuten nahezu ewig warten; darum kann es nicht gehen.

Es geht auch darum, eine praktikable Lösung festzulegen. Noch ein letztes Mal sei in Erinnerung gerufen, was auch Frau Bundesrätin Sommaruga soeben erwähnt hat: Mit der Unverjährbarkeit in diesem Bereich führen wir eine absolute Ausnahme ein, denn sie ist ansonsten im Bereich von Kriegsverbrechen und Völkermord angesiedelt. Daher möchten wir sie auf ihren Kern beschränken, nämlich auf Kinder, die bestimmt noch vor der Pubertät sind, und das ist nach Meinung der Kommission bei Kindern bis 12 Jahre der Fall.