Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die Geschichte dieser parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion aus dem Jahr 2004 ist eng verknüpft mit der langen Geschichte der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Die CVP-Fraktion hat sich 2004 gegen Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes und 2008 auch gegen die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" ausgesprochen, weil beide Vorlagen eine Legalisierung des Cannabiskonsums wollten. Die CVP war und ist insbesondere aus folgenden Gründen gegen eine Freigabe des Cannabiskonsums:

1. Kinder- und Jugendschutzmassnahmen können mit einem Konsumverbot wirksamer durchgesetzt werden. Mit wenig Erfolg wird im Bereich der legalen Suchtmittel - den Verweis auf den Alkohol haben wir schon gehört - mit Präventionsprogrammen versucht, den Konsum einzudämmen. Eine Früherfassung suchtgefährdeter Jugendlicher, die Verfügung von disziplinarischen oder therapeutischen Massnahmen sowie die Inpflichtnahme der Eltern sind besser möglich, wenn das Konsumverbot bestehen bleibt.

2. Die gesundheitlichen Schäden, insbesondere psychische Langzeitschäden, durch regelmässigen Cannabiskonsum im jugendlichen Alter sind erwiesen.

3. Eine Legalisierung des Cannabiskonsums wäre international ein falsches Zeichen, weil in den meisten Ländern Europas eine restriktive Drogenpolitik verfolgt wird. Zudem würde eine Legalisierung von Cannabis gegen Uno-Konventionen verstossen. Gemäss Bundesrat kommt eine Kündigung solcher Abkommen nicht infrage, weil sie unter anderem eine Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum sind.

Die derzeitige Situation bezüglich Cannabiskonsum ist aber in zweierlei Hinsicht unbefriedigend: Erstens ist eine Kriminalisierung von Gelegenheitskiffern unverhältnismässig, ineffizient und zu aufwendig. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich auf den Handel und nicht auf Gelegenheitskiffer konzentrieren. Zweitens zeigt sich, dass Cannabiskonsum in der Schweiz sehr unterschiedlich verfolgt und auch sehr unterschiedlich geahndet wird. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind sowohl betreffend Anzahl der Verzeigungen wie auch betreffend Art und Höhe der Sanktionen gross, was zu rechtsungleicher Behandlung und zu Rechtsunsicherheit führt.

Die CVP-Fraktion hat daher mit ihrer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2004 mit dem Ordnungsbussensystem einen gangbaren, pragmatischen Weg aus dem bestehenden Vollzugsmissstand aufgezeigt. Cannabiskonsum bleibt verboten, und zwar für Erwachsene wie auch für Jugendliche, was insbesondere für die Durchsetzung eines wirksamen Jugendschutzes zentral ist. Verstösse gegen das Verbot werden jedoch mit Ordnungsbussen geahndet und nicht mehr dem Strafverfahren unterstellt. Darüber entscheiden wir heute.

Die Kommissionssprecherin hat diese Vorlage als eine politische Lockerungsübung bezeichnet. Dazu muss man festhalten, dass Lockerungsübungen Prävention sind, und es geht ja in diesem Bereich, insbesondere im Jugendbereich, um Prävention. Es sind inzwischen auch schon vier Jahre her, seit wir die Jugendschutzmassnahmen im Betäubungsmittelgesetz gestärkt haben. Das Volk hat die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Viersäulenprinzip - Prävention, Therapie, Repression und Überlebenshilfe - gutgeheissen. Die Kinder- und Jugendschutzmassnahmen wurden gestärkt. Klar abgelehnt wurde hingegen die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz", welche eine Legalisierung des Cannabiskonsums wollte.

Zu regeln ist nun die Sanktion des Cannabiskonsums im Ordnungsbussenverfahren, wie es die CVP-Fraktion mit ihrer Initiative gefordert hat und wie es, wie wir von den Kommissionssprechern auch gehört haben, in den Kantonen St. Gallen und Neuenburg bereits praktiziert wird; dort sind positive Erfahrungen gemacht worden. Entscheidend ist, dass der Cannabiskonsum verboten bleibt, um eben Kinder- und Jugendschutzmassnahmen besser durchsetzen zu können.

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage und wird im Wesentlichen den Mehrheitsanträgen folgen. Das Ordnungsbussensystem soll ausnahmslos gelten, und was unter einer geringfügigen Menge zu verstehen ist, wird richtigerweise im Gesetz definiert. Mit einem einheitlichen Wert für die ganze Schweiz wird eine einheitliche, rechtsgleiche Umsetzung des Gesetzes in allen Kantonen besser gewährleistet. Wir sind auch für eine Busse von 100 Franken für Erwachsene, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragt, und erachten diese Grössenordnung als verhältnismässig und vertretbar.

Zusammengefasst: Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.