Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Es ist jetzt fast ein Jahrzehnt her, dass die CVP, die Mittepartei, mittels einer parlamentarischen Initiative das Ordnungsbussenverfahren für Cannabis verlangt hat. Was sich bis heute nicht geändert hat, das sind die unterschiedlichen Werthaltungen, die unterschiedlichen Einschätzungen der Frage, inwieweit die Einführung von Ordnungsbussen einen Schritt in Richtung Liberalisierung und Entkriminalisierung darstellt. Das war damals explizit nicht das Ansinnen der CVP-Fraktion. Eine Mehrheit der Grünen würde die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums begrüssen und als logische und kohärente Fortsetzung der Viersäulen-Drogenpolitik in der Schweiz beurteilen.
Über diese unterschiedlichen Wertvorstellungen hinaus herrscht aber Einigkeit darüber, dass wir im Umgang mit dem Cannabiskonsum eine klare und einheitliche Rechtssituation schaffen müssen, die umsetzbar und somit auch glaubwürdig ist. Ausserdem muss sie mit dem erfolgreichen Viersäulenprinzip der Schweizer Drogenpolitik kohärent sein, das nicht zuletzt wegen seiner präventiven Wirksamkeit international Beachtung findet. Ebenfalls klar ist, dass die Bestimmungen mit dem Jugendschutz kohärent sein müssen. Nicht zuletzt deswegen sieht dieses Gesetz auch Ausnahmen vom Ordnungsbussenverfahren vor, und nicht zuletzt deswegen wurde wiederholt betont, dass es, sogar wenn die Ordnungsbusse zur Anwendung kommen kann, der Polizei obliegt, ob sie in einem Fall von beobachtetem oder dokumentiertem problematischem Konsum weiterführende Stellen, die in den Jugendschutz involviert sind, einbezieht. Die Bestimmungen müssen in Zukunft einfacher und verständlicher sein, als sie es heute sind.
Es ist selbstverständlich, dass die Verkehrssicherheit auch mit dem Ordnungsbussenverfahren gewährleistet bleibt. Es ist nicht so, wie Herr Bortoluzzi suggeriert hat, dass ein [PAGE 272] Jugendlicher oder ein junger Erwachsener seine Ordnungsbusse für Cannabiskonsum bezahlen und anschliessend unter Cannabiseinwirkung in sein Auto steigen und davonfahren kann. Das wurde zuhanden des Protokolls entsprechend diskutiert, darüber herrscht über die verschiedenen Parteien hinweg Konsens.
Es liegt an uns, diese Diskussion wirklich differenziert zu führen, auch bezüglich der Unterscheidung eines weitverbreiteten Gelegenheitskonsums von einem problematischen Konsum, der nicht zu verharmlosen ist. Die Grünen unterstützen die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens und werden sich in der Detailberatung insbesondere für Lösungen einsetzen, die einfach sind, die einheitlich anwendbar sind und die keine zusätzliche Kriminalisierung im Vergleich zu heute darstellen. Konkret heisst das, dass wir uns einsetzen für tiefe Bussen; das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist zu beachten; es muss die Möglichkeit des Verzichts auf Bussen bestehen; es muss die Möglichkeit bestehen, ein ordentliches Verfahren zu verlangen, auch vonseiten des Konsumenten und der Konsumentin; die Bussenhöhe darf nicht präjudizierend sein.
Wir empfehlen Ihnen aus diesen Gründen klar, auf die Vorlage einzutreten.