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Allemann Evi · Nationalrat · 2012-03-07

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, bei der nationalrätlichen Version zu bleiben und dem Preisüberwacher die Kompetenzen im heutigen Rahmen und zum heutigen Zeitpunkt zu belassen. Dafür gibt es einerseits verkehrspolitische Argumente, andererseits gibt es aber auch institutionelle Argumente.

Die verkehrspolitischen Argumente zuerst: Die Tarife im öffentlichen Verkehr steigen an, das nächste Mal auf den 1. Januar 2013. Das wird nicht das letzte Mal sein. Der öffentliche Verkehr - so weit, denke ich, haben wir Konsens - muss für alle erschwinglich bleiben. Und genau deshalb dürfen wir heute keinen Blankocheck für Tariferhöhungen beschliessen, wie es die ständerätliche Version vorsehen würde, damit Ziele erreicht werden können, die der Bund vorher festlegt. Und genau das wäre eben mit der Version des Ständerates möglich: Der Preisüberwacher könnte zwar bei den strategischen Zielen sehr wohl mitsprechen, doch die Preise und Tarife werden nicht zum selben Zeitpunkt festgelegt. Es geht darum, dass die Tarife, nachdem die strategischen Ziele auf irgendeiner Höhe festgelegt worden sind, nicht dazu verwendet werden können, diese Ziele dann auch zu erreichen. Das wollen wir nicht. Wir wollen keinen Blankocheck für Tariferhöhungen.

Und dann gibt es eben auch die institutionellen Argumente. Der Preisüberwacher hat eine wichtige Rolle im System. Er ist dazu da, Preise und Tarife zu überwachen - und eben nicht, um strategische Ziele mitzubestimmen oder zu überwachen. Der Zeitpunkt, den der Ständerat hier für die Einschaltung des Preisüberwachers vorsehen möchte, ist also der falsche. Der Preisüberwacher - das stimmt - ist manchmal unbequem. Doch das Unbequemsein, wenn es darum geht, Preise oder Tarife zu überwachen, ist genau seine Rolle. Und damit muss der Staat, müssen die SBB, muss der Bund umgehen können. Es würde sich dann auch die Frage stellen, wenn wir der Version Ständerat folgen würden, warum der Preisüberwacher in Zukunft bei anderen Tarifen noch mitsprechen dürfte, bei den SBB-Tarifen aber nicht. Es gäbe dann kein Argument mehr, weshalb der Preisüberwacher die Posttarife überwachen dürfte; es gäbe kein Argument mehr, weshalb der Preisüberwacher Energiepreise überwachen dürfte. Deshalb ist es auch aus institutionellen und nicht nur aus verkehrspolitischen Gründen falsch, der Version Ständerat zu folgen.

Ich bitte Sie nochmals im Namen der SP-Fraktion, an unserem Beschluss festzuhalten.