Stahl Jürg · Nationalrat · 2012-03-07
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 28b Absatz 2 geht es um die Höhe der Ordnungsbusse. Die Minderheit Baettig will eine Busse von 200 Franken, welche aus meiner Sicht angemessen ist.
Die Befürworter einer Cannabislegalisierung sind immer wieder mit ihrem Ziel, dass Cannabis legal konsumiert werden kann, gescheitert, was auch als klares Ja des Volkes zur Repression zu interpretieren ist. Aus diesem Grund erachte ich die vorgeschlagenen 100 Franken, welche die Mehrheit Ihrer Kommission will, als ungenügend. Wenn es der Mehrheit mit dem Ordnungsbussenverfahren tatsächlich ernst ist und eine Wirkung erzielt werden soll, dann sind 200 Franken aus meiner Sicht das Minimum. Damit würde ein klares Zeichen in dieser insgesamt in die falsche Richtung gehenden Vorlage gesetzt.
Ein weiterer Punkt ist die Vergleichbarkeit: Hier gilt es, Augenmass zu halten. Der Betrag muss sich mit jenen für andere Delikte, für andere Vergehen vergleichen lassen. In vergangenen Jahren wurden z. B. beim Strassenverkehr die jeweiligen Bussenhöhen mehrfach korrigiert, natürlich nach oben, wie Sie wissen. Angesichts des Verbotes in diesem Gesetz scheinen mir 100 Franken zu wenig, nicht angemessen. Auch hier stelle ich fest - das ist offensichtlich -: Der Konsum von Cannabis wird auch in diesem Bereich verharmlost.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen:
1. Die Tatsache, dass dieses Geschäft nunmehr acht Jahre gebraucht hat, um in diesen Saal zu kommen, zeigt, dass sich die Kommission schwergetan hat und es offensichtlich keine gute Lösung ist. [PAGE 282]
2. Hier schreibt der Gesetzgeber - also wir - die Höhe der Ordnungsbusse ins Gesetz, was eigentlich mehr als unüblich ist.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie die Minderheit Baettig.