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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-03-07

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Kindsmissbrauch ist eine schändliche Tat, ein Verbrechen, dem unsere Gesellschaft entschlossen entgegentreten muss. Die Berichte über sexuelle Übergriffe insbesondere in kirchlichen Institutionen haben unsere Gesellschaft in letzter Zeit schockiert. Allein 2010 haben sich bei der katholischen Kirche 146 Menschen gemeldet, weil sie - meist als Minderjährige - Opfer von sexuellen Übergriffen durch Geistliche wurden. In rund einem Fünftel der Fälle geht es um schwere Verbrechen, um sexuelle Nötigung oder sogar Vergewaltigung. Die meisten Taten liegen Jahrzehnte zurück. Die Täter mussten sich in den wenigsten Fällen juristisch verantworten. Heute sind viele Taten verjährt, viele Täter inzwischen verstorben. Die Fälle solcher Übergriffe durch Geistliche sind inzwischen zwar wieder etwas aus den Schlagzeilen verschwunden, restlos aufgedeckt und aufgearbeitet sind sie nicht. Und trotz Sensibilisierung kommen neue Fälle dazu.

Noch immer gibt es aber Bestimmungen, welche die Täter oder potenzielle Täter schützen. Nicht nur das kanonische Kirchenrecht, sondern auch das Schweizerische Strafgesetzbuch verpflichtet Geistliche zu Stillschweigen. Artikel 321 des Strafgesetzbuches unterstellt Geistliche wie auch Rechtsanwältinnen, Ärztinnen und Apothekerinnen dem Berufsgeheimnis.

Die Minderheit begrüsst es, dass die Schweizer Bischofskonferenz nicht untätig geblieben ist und ihre Richtlinien zu sexuellen Übergriffen in der Seelsorge im Juni 2010 verschärft hat. Doch die Selbstregulierung scheint uns noch ungenügend, insbesondere auch, weil sie nur für die katholische Kirche gilt. Es kann genau solche Übergriffe auch in anderen kirchlichen Institutionen geben, und es hat sie in der Vergangenheit auch schon gegeben. Wer heute als Geistlicher von pädophilen Vorkommnissen erfährt, ist nach diesen Richtlinien nun zwar berechtigt und angehalten, dies den Behörden zu melden. Eine Verpflichtung aber besteht nicht, und beim Sakrament der Beichte ist der Schutz eines beichtenden Täters laut kirchlichem Recht absolut.

Diese Regelung möchten wir ändern. Wir schlagen mit der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo deshalb vor, das Strafgesetzbuch sei dahingehend anzupassen, dass Angriffe auf die sexuelle Freiheit Unmündiger nicht länger durch das Berufsgeheimnis von Geistlichen geschützt sind. Diese Initiative ist sehr vorsichtig formuliert; sie möchte, dass geprüft wird, wie Geistliche künftig dazu verpflichtet werden können, den Strafbehörden Angriffe auf die sexuelle Freiheit Unmündiger zu melden.

Ich weise darauf hin, dass die Stossrichtung dieser parlamentarischen Initiative auch in Fachkreisen Zustimmung findet. Herr Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht an der Universität Luzern, betonte öffentlich, dass in Frankreich und in angelsächsischen Ländern bereits solche Meldepflichten in Gesetzen bestünden. Was in Frankreich und in angelsächsischen Ländern Gesetz ist, kann sehr gut auch in der Schweiz Gesetz werden. Es muss doch so sein, dass Konstellationen, die zu systematischem Missbrauch führen, unter dem Deckmantel eines kirchlichen, geistlichen Berufsgeheimnisses nicht mehr länger vertuscht und verdrängt werden können. Das fordert auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz, welche in diesem Bereich eine grosse Erfahrung hat und empfiehlt, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen.

In der vorberatenden Kommission wurde gefragt, warum sich der Vorstoss auf das Berufsgeheimnis Geistlicher beschränke und sich nicht auf das Berufsgeheimnis allgemein beziehe. Ich denke, die Tatsachen sprechen für sich: Geistliche haben hier eine Doppelfunktion, sowohl als Betreuer schutzbefohlener Minderjähriger wie auch als Geheimnisträger selbst. Diesem Fakt ist Rechnung zu tragen.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Initiative zu unterstützen und ihr in der ersten Phase Folge zu geben. Es besteht Handlungsbedarf.