Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Braucht es die Stärkung der Familienpolitik auf Verfassungsebene? Der Bund verfügt ja bereits über ein grosses Instrumentarium an familienfördernden Massnahmen: von der Anschubfinanzierung für die Betreuung in einer Krippe bis zu steuerlichen Begünstigungen. Alle diese Möglichkeiten der Familienunterstützung sind historisch gewachsen, und sie orientieren sich an traditionellen Familienmodellen, die heute zunehmend durch neue Familienformen ergänzt oder ersetzt werden. Der Anteil an Kleinfamilien, Patchworkfamilien, Einelternfamilien und an Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, nimmt zudem zu. Dieser Wandel entspricht einer gesellschaftlichen Veränderung, die sich nicht an unseren individuellen Wertvorstellungen hier im Saal orientiert und auf die wir politisch auch eine Antwort benötigen, wenn diese Antwort nicht unserem Parteiprogramm entspricht. Hier fehlt es uns an einer zeitgemässen Verfassungsbasis, um klar erkannte und bewiesene Schwachstellen bekämpfen zu können.
Zwei Kernpunkte seien genannt, die mit dieser Verfassungsrevision aufgenommen werden können: erstens die verbesserte Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit und Ausbildung und zweitens die seit Langem stockende Harmonisierung des Alimentenwesens. Beide Schwachstellen verursachen Probleme, die sich auch statistisch niederschlagen: beim Risiko, dass Familien verarmen, oder beim Risiko, dass Kinder aufgrund von Chancenungleichheit infolge ihrer Herkunft in ihren sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Diese Schwachstellen sind nicht nur statistisch nachweisbar, sondern betreffen immer auch direkt die Familie als Schicksalsgemeinschaft. Und sie führen dazu, dass es für viele Paare nicht einmal mehr attraktiv ist, eine Familie zu gründen. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern ist ein seit Jahren präsentes und politisch breitabgestütztes Thema. Und es wird auch 2015, in einigen Jahren, wenn die Zeit der Anschubfinanzierung zur Förderung familienergänzender Betreuungsmöglichkeiten abgelaufen ist, nichts an seiner Notwendigkeit und Aktualität eingebüsst haben. Es wird genauso aktuell sein, wie es bereits vor einem Jahrzehnt gewesen ist.
Vergessen wir nicht, auch einmal einen Blick von aussen auf die Schweiz zu werfen. Es gilt dann, schlicht festzustellen, dass wir mit den Investitionen in familienergänzende Betreuungsangebote dem europäischen Standard weit hinterherhinken. Auch die breit durchgeführte Vernehmlassung zeigte grossmehrheitlich auf, dass diese erweiterte verfassungsbasierte Abstützung einer zeitgemässen Familienpolitik nötig ist. Diese positive und breitabgestützte Vernehmlassungsantwort - meine Vorrednerin hat auch die Parteienlandschaft erwähnt, es stand ebenfalls die FDP als positive Kraft hinter diesem Anliegen - zeugt von der vielleicht besten demokratischen Abstützung, wie sie dann noch durch die durchzuführende Volksabstimmung belegt werden kann. Dass ein Thema von derart zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft eine breitere politische Abstützung erhält, ist eigentlich gar nicht mehr vorstellbar.
Machen Sie deshalb diesen ersten Schritt, unterstützen Sie diesen Verfassungsentwurf zur besseren Förderung moderner Familienmodelle und zeitgemässer Wirtschaftsgemeinschaften, und treten Sie auf diese Vorlage ein.