Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2001-06-11
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-11
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion folgt mit einer deutlichen Mehrheit dem Ständerat und lehnt das Filmgesetz ab. Es zeugt nach unserer Meinung von einem marktfeindlichen Abwehrreflex, von Konsumentenbevormundung und dirigistisch-interventionistischer Kulturpolitik. Die zwischenzeitlich erfolgten ausserparlamentarischen Mauscheleien einzelner Ständeräte mit der Branche sind auch nicht geeignet, unser Misstrauen zu zerstreuen. Der Sprechende versteht sich als mündiger Konsument, der sich gelegentlich Filme ansieht, aber keinerlei Bindungen zur produzierenden oder verleihenden Filmbranche hat.
Ist der Kampf gegen Hollywood - und allein darum geht es im neuen Filmgesetz - wirklich eine eidgenössische Staatsaufgabe? Unbestreitbar besitzt der amerikanische Spielfilm seit Jahrzehnten eine weltweit dominante Stellung. Dafür sorgt eine unschlagbare Kombination von riesigem Heimmarkt, Englisch als Weltsprache, einem investitionsfreundlichem Klima, Erfahrung und Können und schliesslich einer Publikumsnähe, die in all jenen Kultursparten herrscht, in die sich der Staat nicht einmischt. Gross ist der Zorn vieler Schweizer Filmschaffender indessen hauptsächlich wegen einer Art Glaubenskrieg, der den europäischen Film von demjenigen der USA trennt.
Der in Hollywood übliche Spielfilm kann als eine Art Gesamtkunstwerk bezeichnet werden, bei dem neben Autoren und Regisseuren auch viele andere Mitwirkende dreinreden und mitbestimmen: Produzenten, Marketingleute, Cutter und obendrein auch noch die Filmstars. Beim hierzulande vorherrschenden Autorenfilm hingegen bestimmt der Regisseur - ähnlich wie ein Schriftsteller oder Kunstmaler - sämtliche künstlerischen Ausdrucksmittel. Die Schauspieler sind untergeordnet, und ihre Leistung wird in den Feuilletons leider nur ganz marginal besprochen. Künstlerische oder dramaturgische Konzessionen an den Geschmack des breiten Publikums werden kaum gemacht. Oscar-Verleihungen an erfolgreiche Schweizer wie Arthur Cohn, Xavier Koller und Hans Ruedi Giger nehmen diese Kreise eher peinlich berührt als erfreut zur Kenntnis. Persönlich halte ich eine solche Einstellung, die auf einem Künstlerideal des 19. Jahrhunderts beruht, in ihrer apodiktischen Art für falsch. Denn ein Film ist keine Skulptur, sondern eine Gesamtkunstkonzeption wie beispielsweise eine Oper.
Das beste Mittel, dem serbelnden Schweizer Spielfilm wieder auf die Beine zu helfen, wäre wohl, wenn sich die so genannt Rechtgläubigen von ihrem ideologischen Korsett befreien und aufhören würden, den armen Filmschülern bei Prüfungsarbeiten Abzüge für Hollywood-Stil zu geben oder erfolgreiche Regisseure und Produzenten als Kommerzialisten zu beschimpfen und auszugrenzen. Nicht jede Grossproduktion ist automatisch Kitsch, nicht jeder angelsächsische Film prinzipiell Mainstream. Auch das Sperrfeuer gegen einen vermeintlichen oder drohenden Starkult scheint mir wenig hilfreich, denn jene Schauspieler, die eine emotionale Botschaft zum Publikum bringen, verfügen unbestreitbar über Können und Verdienste. Ist es ein Zufall, dass der erfolgreiche Schweizer Spielfilm der Dreissiger- bis Fünfzigerjahre über ausgesprochen populäre Stars verfügte?
Das neue Filmgesetz aus dem Departement Dreifuss huldigt ganz dem Autorenfilm, der offensichtlich in einer Krise steckt und nur wenig Publikum findet. Noch immer wird in der Schweiz auf dem Gebiet des Dokumentarfilms Beachtliches geleistet. Die zu Lazar Wechslers Praesens-Zeiten blühende Hauptsparte Spielfilm ist aber in eine selbstverschuldete Krise geraten, weil ein ärgerlich kleiner Klüngel von Festivaliers, Kritikern, Dozenten, staatlichen Kulturfunktionären und Subventionsempfängern allein bestimmt, was ein guter Film sei. Diese Rechtgläubigen können zwar die von ihnen favorisierten Streifen auszeichnen und mit Steuergeldern belohnen. Sie konnten bislang aber weder das Publikumsverhalten noch die Programmierung in den Kinos steuern. Das neue Filmgesetz nimmt nun die Verleihfirmen ins Fadenkreuz und will uns Konsumentinnen und Konsumenten mit Selbstzensur, rigiden Kontrollen und Androhung von Zwangsmassnahmen wie den Förderungsabgaben bzw. Straftaxen nach Art der CO2-Lenkungsabgabe zum "korrekten Kinobesuch" zwingen. Amerikanische Filme werden nun also wie die Luftverschmutzung behandelt; dies in einem Land, in dem die Kinopreise im internationalen Vergleich ohnehin enorm hoch sind.
Laut Botschaft zum Filmgesetz soll die nationale Kultur angeblich verkümmern, "wenn sie dem Wettbewerb ausgesetzt ist". Wer eine freiheitliche, bürgerliche Kulturpolitik vertritt, ist ob solcher Aussagen alarmiert. Das Streben nach einem Staatskünstlertum ist abzulehnen, und ebenso die Tendenz, die Kunst generell aus der liberalen Wirtschaftsordnung herauszulösen und ethisch höher als den Markt [PAGE 653] einzustufen. Aus liberaler Sicht fragwürdig ist auch die Meinung von Frau Ständerätin Beerli, wonach es das Damoklesschwert des Staates brauche, damit die Selbstverantwortung funktioniere. Das neue Filmgesetz segelt im Wind des französischen Kulturdirigismus, der sich mehr und mehr auch im übrigen EU-Raum durchsetzt. Der deutsche "Kulturstaatsminister" Julian Nida-Rümelin hat gemäss "NZZ" vom 8. Januar 2001 "kein Problem mit einem staatlichen Gestaltungsauftrag, gerade in der Kultur". Einen Kreuzzug gegen alles Amerikanische und speziell gegen den Hollywood-Film beurteile ich nun aber wirklich nicht als Staatsaufgabe. Auch in der Kultur sind der Markt und damit die Belohnung des Erfolgs das beste Regulierungselement. So hat der britische Film nach Abschaffung der Subventionen entschieden an Vitalität gewonnen.
Umso eigenartiger berührt es, wenn die Berater des Departementes Dreifuss heute den nationalen Zusammenhang und die Abwehr des Fremden beschwören, um das heimatliche Filmschaffen vor angeblich verderblichen Einflüssen aus Übersee zu bewahren. Gleichzeitig wird im Gesetz das Adjektiv "schweizerisch" schon im Titel tunlichst vermieden, natürlich darum, weil Bundesbern Schweizer Steuergelder in EU-Fördertöpfe leiten und den Filmen der Nachbarländer Vorführkontingente zuschanzen will.
Die Sprache des neuen Filmgesetzes mitsamt dem Kommentar macht es auch dem Kenner schwer, die Vorlage in ihrer vollen Tragweite zu durchschauen. Das Wort "Vielfalt" z. B. tönt zwar gut, verkehrt sich aber ins Gegenteil, wenn es den Zweck hat, den angelsächsischen Film zu diskriminieren. Entscheidendes am Gesetz bleibt unausgesprochen, undefiniert und unerwähnt. Die uns interessierenden konkreten Förderkonzepte werden nicht genannt und damit dem Departement, der Eidgenössischen Filmkommission und den künftigen Verordnungen überlassen. Auf welche Prozentanteile will man beispielsweise die amerikanischen Filme reduzieren? Weshalb erachtet der Bund die Erhebung von regelmässigen Box-Office-Zahlen als Staatsaufgabe, statt diese Aufgaben den Branchenverbänden zu überlassen?
Der Entwurf für ein neues Filmgesetz flüchtet sich bei wichtigen Fragen ins Nebulöse und ist daher in seinen Auswirkungen für Aussenstehende kaum berechenbar. Eines zeigt aber die Lektüre des Gesetzestextes zweifelsfrei: Die Vorlage bringt schwere Eingriffe ins Spiel von Angebot und Nachfrage und schädigt damit unsere Konsumentendemokratie als unabdingbare Voraussetzung einer freien Gesellschaft.