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Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-03-12

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-12

Wortprotokoll

Ziemlich genau vor einem Jahr, am 1. März 2011, haben wir in diesem Rat die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds genehmigt. Damals ging es um eine signifikante Aufstockung der Sonderziehungsrechte. Das heute vorliegende Geschäft hängt eng damit zusammen: Wir beantragen Ihnen die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds. Die Schweiz als international stark integrierte Volkswirtschaft mit eigener Währung und wichtigem Finanzplatz hat ein grosses Interesse daran, dass der IWF sein Mandat auch in Zukunft effektiv wahrnehmen kann und dass unser Land weiterhin im Exekutivdirektorium vertreten ist.

Die APK Ihres Rates hat die Botschaft am 16. Januar 2012 diskutiert. Die Quotenreform führt zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Sie ist ein Element der mehrstufigen Aufstockung, die vom Internationalen Währungs- und Finanzausschuss, dem ministeriellen Steuerungsorgan des IWF, im Jahr 2009 beschlossen wurde. Die Resolution zur Quoten- und Gouvernanzreform wurde vom Gouverneursrat, dem höchsten Gremium des IWF, am 15. Dezember 2010 angenommen. Das Reformprojekt tritt in Kraft, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: erstens die Zustimmung von drei Fünfteln der Mitgliedländer und die Erreichung von 85 Prozent des Stimmgewichts - das ist ein relativ hohes Quorum -, zweitens die Ratifizierung der höheren Quote und die Einzahlung des entsprechenden Betrages durch Mitgliedländer, deren Quoten insgesamt mindestens 70 Prozent der Quotensumme vom 5. November 2010 ausmachen.

Erlauben Sie eine Bemerkung: Mit dieser klaren Bestimmung macht der Rückweisungsantrag Reimann Maximilian keinen Sinn. Die Quotenreform impliziert einen Anstieg der Schweizer Quote auf 5771,1 Millionen Sonderziehungsrechte. Dies entspricht rund 7,5 Milliarden Franken. Der Beitrag an die Neuen Kreditvereinbarungen wird sich mit Inkrafttreten der heute beantragten Quotenreform wieder verringern, denn die Quotenreform sieht gleichzeitig eine namhafte Umverteilung der Quoten zugunsten der schnell wachsenden Schwellenländer vor. Entsprechend reduziert sich der Betrag, welcher im Zusammenhang mit den Neuen Kreditvereinbarungen beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass die Schweiz mit Inkrafttreten dieser Neuerung dem IWF insgesamt - Quoten und Neue Kreditvereinbarungen zusammen - weniger Mittel zur Verfügung stellen wird als heute. Konkret: Die Quote der Schweiz steigt um 3,4 Milliarden Franken an, das heisst von 5 auf 8,4 Milliarden. Der maximale Beitrag an die Neuen Kreditvereinbarungen sinkt auf der anderen Seite um 7,8 Milliarden Franken, das heisst von 15,8 auf 8 Milliarden. Damit verringert sich das Engagement der Schweiz insgesamt um rund 4,4 Milliarden Franken.

Der Quotenanteil der Schweiz sinkt von 1,45 Prozent auf 1,21 Prozent, was bedeutet, dass sich unsere Position in der Rangliste der Länder geringfügig verschlechtert, und zwar vom 17. auf den 19. Rang. Wir haben innerhalb der Stimmrechtsgruppe nach wie vor den höchsten Anteil, allerdings nur noch knapp vor Polen mit einem Anteil von 0,86 Prozent. Die Schweiz wird mit dieser Reform des IWF das IWF-Mitglied mit dem kleinsten Quotenanteil sein, welches selbst einen Gruppensitz beanspruchen kann.

Die Mittel für die Erbringung der Schweizer Quote werden durch die Schweizerische Nationalbank bereitgestellt. Die Forderungen der Schweizerischen Nationalbank gegenüber dem IWF werden nicht vom Bund garantiert, sodass dem Bund keine finanziellen Verpflichtungen erwachsen. Bei Beanspruchung der Quote wird der Betrag marktgerecht verzinst. Die Mittel werden nicht den einzelnen Mitgliedländern, sondern unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung gestellt. Damit ist das Ausfallrisiko äusserst gering. Mit der Quotenreform wird ein wichtiger Schritt getan, um die langfristige Finanzierung des IWF sicherzustellen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass der IWF seinen Grundauftrag der Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems effektiv und glaubwürdig wahrnehmen kann.

Zur Gouvernanzreform: Mit der Gouvernanzreform wird eine ausgewogenere Vertretung der IWF-Mitglieder im Exekutivdirektorium, welches weiterhin aus 24 Mitgliedern bestehen soll, angestrebt. Zwei der gegenwärtig acht Exekutivdirektoriumssitze der europäischen Industrieländer sind an Entwicklungs- und Schwellenländer abzugeben. Die APK zeigt sich darum besorgt, dass die Schweiz ihren Sitz im Exekutivdirektorium behalten kann. Der Direktoriumssitz ist für unser Land von grösster politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Der Kommissionsmehrheit ist es jedoch klar, dass der Sitz bei einem Nein zur Quoten- und Gouvernanzreform nicht gehalten werden kann. Zu Diskussionen Anlass gab auch die Zusammensetzung der Schweizer Stimmrechtsgruppe, in welcher zusammen mit der Schweiz sehr unterschiedliche und uns eher fremde Länder vertreten sind: Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Polen, Serbien, Tadschikistan und Turkmenistan.

Die APK hat mit 19 zu 5 Stimmen Eintreten beschlossen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich bitte Sie, ebenfalls Eintreten und Zustimmung zu beschliessen.

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