Lehmann Markus · Nationalrat · 2012-03-15
Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15
Wortprotokoll
Wie viel Schweiz muss in einem Produkt vorhanden sein? Diese Frage löst offenbar Kontroversen aus.
Bei der Swissness-Vorlage geht es in erster Linie um die Stärkung der Schweiz, sollte man meinen. Schweizer Produkte sollen Schutz erhalten und mit Standards versehen werden, die Allgemeingültigkeit haben. Obwohl man hinterfragen könnte, wozu es diese Regelungen braucht - es ging doch bis jetzt auch -, ist die CVP-Fraktion der Meinung, dass wir auf das Geschäft eintreten sollten.
Das Label Schweiz muss insbesondere im Ausland geschützt werden, damit kein Missbrauch möglich ist bzw. Missbrauch einklagbar wird. Kernpunkt der Vorlage sind die verschiedenen Prozentwerte bei den Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten und den industriell verarbeiteten Gütern. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass die starkverarbeiteten Lebensmittelprodukte mit mindestens 60 Prozent Schweiz versehen sein sollten. Ein höherer Prozentsatz könnte langfristig zu einem Fallstrick werden, dann nämlich, wenn im europäischen Kontext die Agrarkontingente gelockert werden müssten. Auch hätten diverse kleinere Unternehmen grösste Mühe, ihre Produkte noch als Swiss-like zu verkaufen, denn es gibt viele ausländische Spezialitäten bei den verarbeiteten Lebensmitteln. Stellen Sie sich vor, dass das Basler Läckerli oder Ricola nicht mehr als klassische Schweizer Spezialität angepriesen werden dürfte. Für mich wäre das unvorstellbar. Aus Nordwestschweizer Sicht wäre das ein no-go. Dies sage ich selbstverständlich auch mit Blick auf alle anderen Unternehmen in der Schweiz, die von einer solchen Regelung betroffen wären, wie zum Beispiel die Birchermüesli-Produzenten. Die Konsequenz wäre, dass solche Spezialitätenbetriebe, dies trotz Ausnahmeregelung, die der Bund verordnen kann, ihre Produktionsstätten möglicherweise ins Ausland verlagern und der Allgemeinheit Arbeitslose hinterlassen würden. Wollen wir das? Ich denke: nein. Darum darf bei den Lebensmitteln die Quote maximal bei 60 Prozent zu liegen kommen.
Zu Artikel 48b Absatz 3, Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten, hat Kollege Vogler einen Antrag eingereicht, um die komplizierte Auslegung zu vereinfachen. Es sollten alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 60 Prozent beträgt.
Ganz speziell ist die Vorgabe der Kommissionsmehrheit bei den verarbeiteten industriellen Produkten, bei Artikel 48c. Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssten und dass die Verarbeitung in der Schweiz zu erfolgen habe. Hier stellt sich die Frage, wie man auf diese 60 Prozent kommt, wenn grosse Industrienationen wie z. B. die USA und Deutschland bei 50 Prozent bzw. gar bei nur 45 Prozent liegen. Allerdings stellt sich genauso die Frage, ob denn 50 Prozent der richtige Wert sei. Wir sind hier offen, eine Mehrheit ist für 60 Prozent. Diese Quote wird vermutlich noch [PAGE 482] einige Diskussionen zwischen den beiden Räten auslösen. Wir meinen, wir sollten die Latte nicht unnötig hoch legen. Es steht ja allen Produzenten offen, mit "100 Prozent Schweiz" zu arbeiten und allenfalls auch zu werben. Das Parlament sollte die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen nicht unnötig beschneiden und das Wohl insbesondere der KMU im Auge behalten.
Abschliessend stellt sich noch die Frage, wer denn den ganzen Kontrollapparat finanzieren sollte. Da müssen doch einige Spezialisten ans Werk gehen, um komplexe Produkte zu analysieren und die verschiedenen Prozentanteile zu bestimmen. Wird dazu ein neues Bundesamt eingesetzt? Mit welchen wiederkehrenden Kosten ist zu rechnen? Könnte man das Ganze auch kostenneutral innerhalb des federführenden Departementes bewerkstelligen?
Die CVP/EVP-Fraktion ist wie gesagt bei Artikel 48b Absatz 1bis für 60 Prozent und bei Artikel 48c mehrheitlich für 60 Prozent. Wir bitten Sie gleichzeitig, dem Antrag Vogler zu Artikel 48b Absatz 3 zuzustimmen, er bewirkt auch eine Vereinfachung im Handling.