Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-03-15
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion stellt mit ihrer dringlichen Interpellation die Praxis des Seco und des Bundesrates bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV infrage. Wir Grünen stehen in dieser Frage hinter dem Bundesrat. GAV sind für die Regelung der Arbeitsbedingungen in den Branchen und zum Teil auch in grossen Firmen wichtig. Es gibt sie nur, wenn die massgebenden Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerverbände einer Branche sie unterschreiben.
Allgemeinverbindlich erklärt werden die GAV erst nach einem rechten Hürdenlauf. Alle Vertragsparteien müssen einverstanden sein, und die Erklärung erfolgt nur, wenn die betroffene Branche sonst erhebliche Nachteile hätte. Die Wahrscheinlichkeit solcher Nachteile hat sich mit der Personenfreizügigkeit stark erhöht. Deshalb erleben GAV und ihre Allgemeinverbindlicherklärung eine Renaissance. Der Sinn ist: In der Schweiz sind die üblichen Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist wegen der Löhne und aus volkswirtschaftlicher Warte betrachtet wichtig. [PAGE 476]
Die Allgemeinverbindlicherklärung sichert, dass die mit einem GAV erfassten Betriebe dessen Bedingungen einhalten müssen - und die anderen auch. Sonst sähen sich zum Beispiel Schweizer Baufirmen mit einem GAV mit Konkurrenzofferten von italienischen oder slowakischen Firmen ohne GAV konfrontiert; sie hätten keine Chance. Auch Schweizer Schlaumeier würden profitieren wollen. Die Allgemeinverbindlichkeit hilft, auch im Interesse von Arbeitgebern, eine vernünftige Ordnung zu erhalten.
Dem widersetzt sich nun die FDP-Liberale Fraktion. Die Praxis werde geändert, die Verbandsfreiheit ausgehöhlt, grundlegendes Verfahrensrecht der EMRK nicht gewährt usw. Wir danken dem Bundesrat, dass er die krassen Fehlbehauptungen in seiner Antwort formell richtigstellt.
Inhaltlich stehen, gemäss der Begründung, der GAV im Personalverleih und der GAV im Gastrobereich in der FDP-Kritik. Beim Personalverleih-GAV geht es insbesondere darum, ausländische Verleihfirmen daran zu hindern, mit Dumpinglöhnen die in der Schweiz geltenden Regeln zu unterlaufen. Und es geht darum, mittels GAV zu verhindern, dass Temporärarbeiterinnen und -arbeiter ohne GAV gegen ordentlich Angestellte mit GAV als Lohndrücker eingesetzt werden. Es ist unverständlich, dass die FDP-Liberale Fraktion dagegen antritt. Schlägt sie den Sack und meint den Esel? Wenn ja, wäre dies wahrscheinlich das Ende der Personenfreizügigkeit.
Im Gastgewerbe braucht es eine Neuordnung. Wir stellen fest, dass bei Arbeitsbedingungen, bei der Mehrwertsteuer, bei sanitarischen Einrichtungen usw. unterschiedliche Standards gelten, je nachdem, ob es sich um ein Take-away, eine Cafeteria, ein Restaurant, eine Kantine oder eine Bäckerei handelt, auch wenn sie alle Getränke und Menus servieren. Wir finden, Gleiches sei gleich zu behandeln. Den Geltungsbereich des GAV Gastro zu überprüfen ist deshalb notwendig.
Politisch arbeitet die FDP mit der dringlichen Interpellation gegen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Das ist die um 180 Grad falsche Richtung. Funktionieren die flankierenden Massnahmen nicht, wird dies der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit weiter schaden. Die Bevölkerung ist kritischer geworden. Die nächsten Entscheide über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit stehen vor der Türe. Ohne die flankierenden Massnahmen wären die bisherigen Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit nicht zu gewinnen gewesen. Wenn die Massnahmen nicht richtig funktionieren, weil die nötigen Verbesserungen ausbleiben, kommt unweigerlich der Grundsatz wieder aufs Tapet. Meine Damen und Herren, namentlich der FDP - ist es das, was Sie wollen? Ich hoffe nicht.