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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-02-27

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Die SGK-SR hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar dieses Jahres die Motion Meyer Thérèse 10.3953, "Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder", geprüft und empfiehlt Ihnen, diese anzunehmen. Mit dieser Motion des Nationalrates soll der Bundesrat beauftragt werden, die Anfang 2011 aufgehobenen Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung an Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr wieder in die entsprechende Verordnung aufzunehmen, weil Sehhilfen eine entscheidende Voraussetzung für das Lernen im Schulalter sein können. Ausserdem müssen Sehkorrekturen bei Kindern regelmässiger kontrolliert werden, was während des Wachstums oft einen Brillenwechsel verlangt, und das kann für Eltern, vor allem wenn sie mehrere Kinder haben, hohe Kosten verursachen.

Obwohl der Bundesrat diese Motion zunächst zur Ablehnung empfohlen hatte, weil Sehhilfen Gegenstände seien, die nicht der Behandlung von Krankheiten oder deren Folgen dienten, sondern nur der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion, nahm sie der Nationalrat in der Herbstsession des letzten Jahres diskussionslos mit 109 zu 71 Stimmen an.

Die SGK nahm nun an ihrer Sitzung vom Vorsteher des EDI zur Kenntnis, dass er, gestützt auf eine neue Expertise, bereit sei, das Anliegen doch zu prüfen, nachdem die Expertise klar gezeigt habe, dass Fehlsichtigkeit bei Kindern behandelt werden müsse - auch wenn es sich nicht um eine Primärkrankheit handle -, da sie unbehandelt zu einer dauernden Schwachsichtigkeit, Amblyopie, führen oder später eine operative Schielbehandlung nötig machen könnte. Die Kommission schloss sich der Argumentation an, dass die Behebung der Fehlsichtigkeit im Kindesalter als Behandlung und nicht als Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion zu betrachten sei, und sie unterstützt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Forderung, dass Sehhilfen für Kinder gegen ein augenärztliches Rezept bis zu einer Höchstvergütung von 180 Franken wieder von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden sollen.

So bitte ich Sie namens der Kommission um Annahme zu dieser Motion.

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