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Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-02-27

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-02-27

Wortprotokoll

Die musikalische Bildung ist eine gute Sache, die wir alle unterstützen. Zudem ist sie ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Und weil es so eine gute und wichtige Sache ist, versuchen wir voll guten Willens, einen Gegenvorschlag zu basteln, der nicht allzu stark in die Kompetenz der Kantone eingreift. Kollege Bieri hat es aber am Anfang schon gesagt: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft geschrieben, es handle sich hier um einen gravierenden Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone. Auch wenn wir redlich versuchen, nicht allzu stark einzugreifen - ein Eingriff ist ein Eingriff. So gesehen, wandeln wir auf Irrwegen.

Wir stehen zum Föderalismus. Wenn etwas in der Kompetenz der Kantone liegt, liegt es in der Natur der Sache, dass es unterschiedliche Regelungen geben kann. Ist es im Einzelfall dann aber so, neigen wir dazu, aktiv zu werden. Das war beim Nichtraucherschutz so, das war beim Hundegesetz so - dort ist es dann letztendlich gescheitert -, das war auch beim Turnunterricht so.

Im vorliegenden Fall ist das Parlament nicht von sich aus aktiv geworden, sondern gestützt auf eine Volksinitiative. Aber eigentlich müssten wir auch hier die Kraft haben und sagen: Liebe Initianten, der Vorschlag ist nicht stufengerecht, er greift in die Kompetenz der Kantone ein, weshalb wir die Initiative nicht unterstützen können. Wir könnten auch sagen: Liebe Initianten, es gibt doch Kantone, wo es gut läuft.

Ich habe den Eindruck, in meinem Kanton laufe es, was sowohl das Schulische als auch das Ausserschulische betrifft, nicht so schlecht: Es gibt 29 Musikschulen, die nach meiner Auffassung gute Arbeit leisten und jährlich den Kanton Bern und die Gemeinden 60 Millionen Franken kosten. Es gibt aber Kantone - und das ist zuzugeben -, wo es weniger gut läuft. Da gibt es dann auch entsprechende Interventionsmöglichkeiten. Ist der parlamentarische Weg nicht erfolgreich, könnte man auch eine Initiative auf kantonaler Ebene starten.

Wir haben es gehört: Der Gegenvorschlag des Nationalrates ist keine echte Option, weil er eine Kopie der Initiative ist. Kollegin Seydoux hat mit viel gutem Willen versucht, einen Zwischenweg zu finden. Schlussendlich ist nach meiner Auffassung auch dieser Zwischenweg höchst problematisch. Lesen Sie den Satz einmal, er lautet: "Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften." Das ist Gesetzgebung mit dem Damoklesschwert oder Gesetzgebung nach dem Leitsatz: "Bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt." Das ist mit meinem Verständnis von kantonaler Autonomie unvereinbar. Entweder sind die Kantone kompetent, in einem Bereich zu regeln, oder sie sind es nicht.

Fazit: Es gibt nach meiner Auffassung aus Sicht des Ständerates eigentlich nur den Weg der Mehrheit der Kommission oder eine Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.