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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2001-06-11

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-11

Wortprotokoll

Die Motion datiert vom 8. Oktober 1999. Sie beinhaltet die Einschränkung der zu gewährenden medizinischen Leistungen für Asylsuchende und [PAGE 658] die Festlegung von Karenzfristen für die Inanspruchnahme dieser medizinischen Leistungen. Seit Einreichen der Motion - das sind immerhin fast zwei Jahre - wurde viel diskutiert. Es wurden Arbeits- und Expertengruppen eingesetzt. Einziges Resultat der bisherigen Bemühungen: In der Asylverordnung 2 erfolgte eine Einschränkung der Leistungserbringer - nicht der Leistungen -, die ins Asylgesetz überführt werden soll. Gemäss Änderungsentwurf zum Krankenversicherungsgesetz sollen die Asylsuchenden aus dem Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern herausgenommen werden.

Das sind in der Tat zwei mögliche Ansätze. Der grundlegende Problembereich jedoch, der Missbrauch bzw. die Beschränkung der zu gewährenden medizinischen Leistungen, wird nicht angetastet, obwohl die Asylsuchenden in den ersten Jahren ihres Aufenthaltes bis zu fünfzig Prozent höhere Kosten bewirken als das alters- und geschlechtsbereinigte Vergleichskollektiv.

Ich erwähne zwei Beispielfälle, um Ihnen den Problembereich etwas zu verdeutlichen:

Im Juni 1999 reiste eine Frau mit Jahrgang 1932 ein, die Leberzirrhose und Hepatitis C hatte. Das war bereits seit fünf Jahren bekannt. Am 15. Juni 1999 wurde sie aufgefordert, sich bei einer Krankenversicherung anzumelden, was sie auch tat. Am gleichen Tag wurde sie mit dem Helikopter ins Universitätsspital Freiburg im Breisgau zur Operation überführt. Dann kam sie zurück ins Kantonsspital Basel. Die letzte Kontrolle fand am 30. August 1999 statt. Am 31. Oktober 1999 kehrte sie ins Ausland zurück. Die Totalkosten betrugen 12 700 Franken.

Ein anderes Beispiel: Ein Herr mit Jahrgang 1975 reiste am 8. Oktober 1997 in die Schweiz ein. Diagnose: Morbus Gaucher - also eine schwere Erkrankung mit schlechter Prognose. Das Prüfen der Therapie fand ebenfalls im Oktober 1997 statt. Die vorgesehene Behandlung: mit Cerebrase (Enzyme); eine Injektion kostet 12 300 Franken. Zwischen dem 8. Dezember 1997 und dem 11. Juni 1998 wurde dieser Mann behandelt. Gesamtkosten: 122 000 Franken. Am 31. August 1998 erfolgte die Rückreise ins Ausland - und was entscheidend ist: Die ganze Therapie nützte nichts, weil sie ein Leben lang geführt werden muss.

Die Schlussfolgerung: Es ist unbedingt notwendig, das Leistungseinschränkungen geprüft werden. Insbesondere eine missbräuchliche Inanspruchnahme unseres Gesundheitswesens muss verhindert werden.

In der Tat stellt sich die Frage, ob durch Leistungseinschränkungen für Asylsuchende eine Zweiklassenmedizin geschaffen wird und ob solche Leistungseinschränkungen ethisch vertretbar sind. Selbstverständlich ist die medizinische Versorgung für Asylsuchende sicherzustellen. Insbesondere sind akute Krankheiten und Notfälle der Heilung zuzuführen. Es geht nur um die Verhinderung von Missbräuchen im chronischen Bereich. Auch während der Karenzfristen ist selbstverständlich die ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Es geht ausschliesslich darum, Automatismen zu verhindern. Kein Mensch würde im Übrigen dem sozialdemokratisch regierten Deutschland, welches eine reduzierte medizinische Versorgung von Asylsuchenden kennt, unethisches Legiferieren vorwerfen. Es muss geprüft werden, wie die missbräuchliche Inanspruchnahme unseres Gesundheitssystem durch Asylsuchende gemindert werden kann. Immerhin war im Jahr 2000 nur jedes zehnte, im Jahr 2001 sogar nur jedes zwanzigste Asylgesuch begründet. Es wird in diesem Rat wohl niemand den Gesundheitstourismus aus aller Welt fördern wollen.

Trotz gutem Willen von allen Seiten ist heute noch sehr wenig zur Einschränkung der Explosion der Gesundheitskosten geschehen. Aufgrund der neusten Zahlen dieses Jahres stehen die Zeichen für eine neue massive Prämienrunde auf Sturm, sie wird im Herbst massiv sein. Es ist wichtig, dass das Parlament in dieser Frage ein Zeichen setzt.

Ich ersuche Sie dringend, die Motion zu überweisen.