Lombardi Filippo · Ständerat · 2012-02-28
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-28
Wortprotokoll
Ich spreche erstens zum Rahmen und zweitens zum Inhalt.
Erstens zum Rahmen: Wir behandeln die Vorlage 2 der Botschaft des Bundesrates vom 26. August 2009 über die Schweizer Klimapolitik - die Vorlage 1 umfasste die Revision des CO2-Gesetzes, welche wir bereits im Dezember 2011 angenommen haben. Das ist also der letzte Akt der Übung. Unsere Diskussion könnte deswegen ein wenig deklaratorisch ausfallen, aber das gehört zum parlamentarischen Verfahren, und ich werde versuchen, bei der Synthese zu bleiben.
1. Hinsichtlich des Rahmens möchte ich in Erinnerung rufen, dass 2008 die Volksinitiative "für ein gesundes Klima" eingereicht worden ist, welche die Senkung der landesweiten Treibhausgasemissionen - notabene der gesamten und nicht nur der CO2-Emissionen - um 30 Prozent gegenüber 1990 verlangt. Bekanntlich machen die CO2-Emissionen 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus. Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative wurde von beiden Räten zweimal verlängert; sie läuft am 29. August 2012 aus.
2. 2009 hat der Bundesrat eine Botschaft zu diesen Themen und eine Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative vorgeschlagen. Dieser Gegenvorschlag empfiehlt, die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent zu reduzieren. Davon hätte gemäss Vorlage des Bundesrates maximal die Hälfte, also 10 Prozent, mit Auslandkompensationen oder -zertifikaten erfolgen können.
3. Das Parlament ist dem Bundesrat teilweise gefolgt, hat das Ziel von 20 Prozent wohl angenommen, hat aber verlangt, dass diese Massnahmen vollumfänglich im Inland zu treffen seien. Es hat ferner ein kleines Hintertürchen eingefügt. Insbesondere die Industrien oder andere Emissionsverursacher, die dem Emissionshandelssystem, dem ETS-System, angeschlossen werden, dürfen oder müssen wohl mit [PAGE 32] Auslandmassnahmen kompensieren, weil im ETS-System die EU-Massnahmen als Inlandmassnahmen zählen.
Diese Revision des CO2-Gesetzes haben wir in beiden Räten am 23. Dezember 2011 angenommen; die Referendumsfrist läuft am 13. April 2012 ab. Nachdem die Wirtschaftsverbände erklärt haben, sie seien mit den Erklärungen, die in unserer Debatte im Dezember durch den Berichterstatter und die Bundesrätin gegeben und protokolliert wurden, zufrieden, haben sie auch angekündigt, sie würden kein Referendum ergreifen - und es scheint so zu bleiben. Uns bleibt also der letzte Akt dieser Debatte, das heisst die Abgabe der Stellungnahme des Parlamentes zur Volksinitiative.
4. Nachdem der Nationalrat die Initiative mit 107 zu 76 Stimmen zur Ablehnung empfohlen hat, beantragt Ihnen jetzt auch unsere UREK mit 9 zu 3 Stimmen, die Vorlage im Sinne des Bundesrates anzunehmen und damit die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit Cramer beantragt Ihnen hingegen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Zweitens zum Inhalt: Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, bis 2012 ihre gesamten Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 8 Prozent zu reduzieren. Wohlgemerkt, die Schweiz hat über das CO2-Gesetz beschlossen, die Massnahmen vollumfänglich auf das CO2 zu konzentrieren, und hat deswegen das Ziel auf die Reduktion von 10 Prozent der CO2-Emissionen fixiert. Dieses Gesetz ist seit 1999 in Kraft. Das erwähnte Ziel sollte in der Periode 2008-2012 erreicht werden, wobei der entsprechende Durchschnitt der Reduktion massgebend ist. Wir haben die letzten Messungen natürlich noch nicht. Es zeichnet sich aber ab, dass wir zwar das Auslandziel übertreffen, die verschiedenen Massnahmen, insbesondere jene der Stiftung Klimarappen, also von Erfolg gekrönt sein werden und tatsächlich weltweit Zertifikate gekauft werden konnten, die unsere Ziele übertreffen werden, dass wir hingegen das Inlandziel höchstwahrscheinlich verpassen werden.
Wir hätten im Prinzip 4 Millionen Tonnen CO2 reduzieren sollen, die Hälfte im Ausland, die Hälfte im Inland. Aber ob wir diese 2 Millionen Tonnen erreichen, ist noch nicht sicher. Notabene, im Brennstoffbereich sind die Ziele auch im Inland erreicht worden, insbesondere von den Haushalten und der Industrie. Im Treibstoffbereich hingegen, beim motorisierten Verkehr also, haben die Emissionen weiter zugenommen, obwohl sich in den allerletzten Jahren eine leichte Abnahme abgezeichnet hat. Diese Abnahme soll jetzt mit dem neuen CO2-Gesetz verstärkt werden. Von 2013 bis 2020 wird der Kampf also sehr hart sein, um das Ziel 20 Prozent im Inland zu erreichen: Nachdem wir von 1999 bis 2012 etwa 3 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen im Inland reduziert haben, müssen wir in den darauffolgenden acht Jahren 17 Prozent reduzieren. Das Ziel ist also enorm ehrgeizig. Wir haben ihm aber zugestimmt, und es gilt jetzt, dieses Ziel zu erreichen.
Das Ziel steht fest, die Massnahmen sind beschlossen. Deswegen ist die Kommission der Meinung, es würde jetzt nichts nützen, in der Verfassung ein Ziel zu verankern, das noch über dieses Ziel hinausginge, nämlich ein Ziel von 30 Prozent der Gesamtemissionen im Inland. Es nützt wenig, Artikel in die Verfassung einzufügen, die nicht realisierbar sind, das heisst, Ziele zu setzen, die offensichtlich nicht zu erreichen sind. Das erhöht die Erreichbarkeit des gesetzlichen Ziels keineswegs, schmälert hingegen das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassung und die Glaubwürdigkeit der Institutionen insgesamt.
Notabene, sollte es sich wider die heutigen Erwartungen abzeichnen, dass im internationalen Kontext höhere Ziele möglich werden, hat der Bundesrat bereits mit dem revidierten CO2-Gesetz die Möglichkeit, die Schweizer Beteiligung an solchen Bestrebungen zu sichern. Was uns allerdings wichtig scheint, ist, dass die Verfassung nach wie vor aus Artikeln besteht, die realisierbar sind.
Deswegen schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.