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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-02-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-02-28

Wortprotokoll

In der letzten Session wurde bei der Beratung dieses Gesetzes im Nationalrat eine intensive Diskussion rund um Fussgängerstreifen und Unfälle geführt. Ihre Kommission hat sich dieses Themas selbstverständlich auch angenommen. Heute hat der Bundesrat keine direkte Rechtsetzungskompetenz. Was die Markierung von Fussgängerstreifen betrifft, so kann er eine solche nur über die Signalisationsverordnung verlangen. Sonst ist es Sache der Kantone, die auch für die Kantonsstrassen zuständig sind, allfällige bauliche Massnahmen zu treffen und miteinander zu vereinbaren.

Deshalb hat Ihre Kommission dem Bund mit dem neuen Artikel 6a Absatz 1bis - das ist sehr weise, das möchte ich hier verdanken - eine Rechtsetzungskompetenz gegeben, damit wir in Zusammenarbeit mit den Kantonen künftig bauliche Vorgaben des Bundes verfügen können. Das könnte z. B. eine Vibrationsplatte oder etwas anderes situativ Geeignetes sein. Das würde auch heute sicher nicht ohne Zusammenarbeit mit den Strasseneigentümern passieren. Wir sind darauf angewiesen, dass die bauliche Vorgabe vor Ort die richtige ist. Die Gemeinden und Kantone wissen viel besser, was das Richtige ist. Schweizweit gibt es hier keine adäquate Situation.

Herr Minder, die Zahl der Unfälle hat in den letzten zehn Jahren massiv abgenommen. Wir haben auch international gesehen wenig Unfälle, obwohl sie im November wetterbedingt immer zunehmen. Deshalb waren die Beleuchtung und die Frage, ob wir nicht zu viele Fussgängerstreifen haben, grosse Themen. Das sind bekannte Themen, die die Kantone miteinander, aber auch unter Mithilfe des Astra diskutieren. Hier besteht sicher an einigen Orten Handlungsbedarf, um die Menschen besser schützen zu können. Mit dieser Bestimmung erreicht man gewisse Harmonisierungen und kann man die Sicherheitsvorkehrungen noch erhöhen. Deshalb begrüsse ich diese neue Vorschrift und Kompetenzübertragung an den Bund.