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Jenny This · Ständerat · 2012-03-05

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beantragen, die Motion der SVP-Fraktion "Stopp dem Zahlungsschlendrian" gemäss Nationalrat anzunehmen; dies, weil wir den Schlendrian generell nicht gernhaben. Insofern kann ich auch die Haltung des Bundesrates nicht verstehen. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme wörtlich, er behalte sich ausdrücklich vor, im Zweitrat einen "Antrag auf Abänderung der Motion zu stellen, mit dem Ziel, dem Bundesrat im Sinne der Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion 08.3169, 'Stopp dem Zahlungsschlendrian', einen grösseren Handlungsspielraum bei ihrer Umsetzung zu lassen". Dieser Antrag fehlt mir nun nicht nur ansatzweise, sondern er fehlt mir generell.

Deutschland, Österreich und auch Frankreich haben Verzugszinse von rund 11 Prozent - und bei uns sollen 5 Prozent reichen, jede Erhöhung sei zu hoch. Die Kommission erachtet es offenbar als fraglich, ob mit einer Verdoppelung des Verzugszinssatzes das gewünschte Ziel erreicht werden kann. Das ist natürlich nicht fraglich. Wenn nicht über die Finanzen, womit wollen Sie denn Remedur schaffen? Das ist für Unternehmungen wie für Private nach wie vor das tauglichste und wirkungsvollste Mittel, auch wenn selbstverständlich vertraglich davon abgewichen werden kann. Im Weiteren schreibt die Kommission, die Liquiditätsprobleme würden damit nicht gelöst - als ob es keine Rolle spielte, ob ich mein Geld nach 30 oder erst nach 90 Tagen erhalte. Das ist eben der springende Punkt: Wann gehen die Forderungen ein?

Mit diesem Verzugszins kann das Problem nicht gelöst werden, das sich stellt, wenn der Schuldner kein Geld hat. Dann können Sie auch auf 30 Prozent gehen - wenn jemand kein Geld hat, kann er nicht bezahlen; das stimmt tatsächlich. Für den Betroffenen ist es aber ein Hohn, wenn gesagt wird, dass angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die zurzeit herrschen, ein höherer Satz nicht zugemutet werden kann. Ja, dann können Sie gleich signalisieren, dass jemand, der kein Geld hat, überhaupt nicht bezahlen solle, es spiele doch keine Rolle, er habe ja so oder so Schwierigkeiten. Wenn dem so ist, hoffe ich, dass dies dann auch bei der Begleichung meiner Steuerrechnung gilt. Ich hoffe, dass ich dann auch beliebig abweichen kann oder allenfalls überhaupt nicht bezahlen muss.

Gerade bei der öffentlichen Hand - bei Bund, Kantonen und Gemeinden - steht es mit der Zahlungsmoral sehr, sehr schlecht. Es wird durchschnittlich zwanzig Tage zu spät bezahlt. 21 Prozent der Konkurse gehen auf verspätete Zahlungen zurück. Die verspäteten Zahlungen lösen auch Liquiditätsprobleme aus. Ist das die berühmte KMU-Förderung, der wir immer einen so hohen Stellenwert einräumen? Wenn ein Unternehmer über den üblichen Kontokorrentkredit hinaus Geld beanspruchen muss, bezahlt er bei den Banken 11 bis 12 Prozent. Natürlich steht es in einem solchen Fall [PAGE 71] schlecht um ein Unternehmen, aber wenn es darauf zurückzuführen ist, dass die Zahlungen zu spät eingehen, ist das nicht zu verantworten. Eine Revision von Artikel 104 OR ist deshalb zwingend notwendig. Der Verzugszins muss auf ein Niveau angehoben werden, das säumigen Schuldnern ein deutliches Signal sendet, und zwar auch der öffentlichen Hand.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion anzunehmen. Ich tue das, auch wenn ich weiss, dass mein Ersuchen auf eher taube Ohren stossen wird. Aber der Nationalrat hat sich ja schliesslich auch etwas überlegt. Und etwas in diese Richtung muss gehen, Frau Bundesrätin, sonst ist es nicht gut.