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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05

Wortprotokoll

Sie haben jetzt soeben die Argumente des Initianten gehört. Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" beinhaltet ja ein absolutes Verbot von Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus. Sie haben auf der anderen Seite, wenn ich das so sagen darf, die Fassung des Nationalrates und jetzt den Einzelantrag Luginbühl, der davon ausgeht, dass Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus grundsätzlich zulässig sind, sofern das im Vergütungsreglement vorgesehen ist. Sie haben dann sozusagen in der Mitte die Position Ihres Rates und auch diejenige des Bundesrates, der davon ausgeht, dass Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus grundsätzlich unzulässig sind und dass nur unter bestimmten, sehr strengen Bedingungen, eben mit einem im konkreten Einzelfall per Zweidrittelmehrheit gefällten Entscheid der Generalversammlung, trotzdem eine Abgangsentschädigung bewilligt werden kann. Das sind jetzt die Positionen, über die Sie befinden müssen. Über die Initiative müssen Sie im Moment noch nicht befinden.

Die Position des Bundesrates ist die, dass man bei den Vergütungen im Voraus und bei den Abgangsentschädigungen eine hohe Hürde einbaut, damit diese nicht in einem Vergütungsreglement grundsätzlich geregelt und dann auch ohne explizite Zustimmung der Generalversammlung beschlossen werden können. Es gibt tatsächlich solche stossenden Beispiele. Daher möchte der Bundesrat, dass man die Hürde hoch setzt, aber für den konkreten Einzelfall trotzdem die Türe nicht ganz verschliesst. Dieser Ausnahmecharakter soll aus Sicht des Bundesrates gewahrt werden.

Deshalb bitte ich Sie, an der Fassung Ihrer Kommission und auch Ihres Rates festzuhalten.