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Janiak Claude · Ständerat · 2012-03-05

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05

Wortprotokoll

Die Vergütungen der Geschäftsleitung sind ein zentraler und auch umstrittener Punkt des indirekten Gegenvorschlages. Die Volksinitiative möchte ja, dass die Generalversammlung die Vergütungen der Geschäftsleitung zwingend und rechtsverbindlich genehmigen muss. Der indirekte Gegenvorschlag des Ständerates sieht vor, dass die Generalversammlung die Vergütungen grundsätzlich rechtsverbindlich genehmigt. Die Statuten können aber vorsehen, dass die Festsetzung der Geschäftsleitungsvergütungen eine ausschliessliche Kompetenz des Verwaltungsrates ist. Die Aktionäre können also aufgrund einer Opting-out-Regel auf ihre Genehmigungskompetenz verzichten. Der Nationalrat hat im Sinne eines Kompromisses eine vermittelnde Lösung gefunden, wonach die Vergütungen der Geschäftsleitung zwingend durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Es bleibt aber den Aktionären überlassen zu entscheiden, ob diesem Beschluss eine rechtlich bindende oder bloss eine konsultative Wirkung zukommt.

Ihre Kommission kann sich dieser Lösung anschliessen und beantragt Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.