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Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Die Besteuerung nach dem Aufwand ist aus meiner Sicht nicht einem Steuerabkommen gleichzusetzen, sie ist vielmehr ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen - das scheint mir sehr wichtig. Deshalb kann, Frau Kollegin Fetz, auch nicht von einer Diskriminierung der Inländer gesprochen werden, denn diese Einschränkung besteht ja für inländische Steuerpflichtige nicht. Wenn man die Vergangenheit anschaut, sieht man auch, dass die Aufwandbesteuerung nur in wenigen Fällen anwendbar gewesen ist.

Gerade für strukturschwache Bergkantone stellt die Aufwandbesteuerung ein sehr wichtiges steuerpolitisches Instrument dar, das eine lange Tradition hat. Für diese Kantone ist die Aufwandbesteuerung von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Frau Kollegin Fetz hat denn auch eingeräumt, dass Aufwandbesteuerung ein Standortargument ist, dass diese Art der Besteuerung also die Attraktivität dieser Kantone im internationalen Steuerwettbewerb stärkt, indem sie eben vermögende und international mobile Personen anzieht. Wenn jetzt die Abschaffung oder die Verschärfung dieser Regelung gefordert wird, so weise ich Sie darauf hin, dass in anderem Zusammenhang auch in anderen Kantonen schon sehr viele Massnahem im Steuerbereich getroffen worden sind, um Arbeitsplätze zu erhalten, nicht zuletzt gerade auch in den Kantonen Basel und Waadt im Zusammenhang mit der Schliessung eines Werkes der Novartis. Dort waren Arbeitsplatzargumente dafür ausschlaggebend, dass im Bereich der Steuern Konzessionen gemacht wurden. Zudem sehen auch andere europäische Länder vereinfachte Bemessungsgrundlagen im Bereich der Einkommenssteuern vor; die Eidgenössische Steuerverwaltung bzw. der Bundesrat haben diese aufgelistet. Es sind dies beispielsweise die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Liechtenstein und Grossbritannien - Monaco muss gar nicht besonders erwähnt werden.

Der Entwurf trägt meines Erachtens sowohl Standort- als auch Steuergerechtigkeitsüberlegungen Rechnung. Wichtig ist meines Erachtens, dass die Kantone auch in Zukunft frei sind, dieses Instrument einzusetzen, wie in Graubünden, wo ein klarer politischer Wille besteht, die Anpassungen, wie sie der Bundesrat vorsieht, vorzunehmen. Sie müssen jedoch dieses Instrument nicht einsetzen, wie das eben Zürich mit der Ablehnung dokumentiert hat. Das ist eben auch ein föderalistischer Ansatz, dass die Kantone unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung tragen können.

Zudem weise ich darauf hin, dass nicht alle Kantone den Satz der Einkommenssteuer so senken können, dass sie im internationalen Vergleich kompetitiv sind. Die Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage auf 400 000 Franken auf Bundesebene stellt eine angemessene Besteuerung sicher. Daher stimme ich ihr sowie der Festlegung der Bemessungsgrundlage auf das Siebenfache des Eigenmietwertes zu. Dieser Kompromiss wird auch von den kantonalen Finanzdirektoren mitgetragen. Eine Erhöhung auf das Zehnfache des Eigenmietwertes, wie sie die Minderheit Stöckli noch beantragen wird, ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Ausserdem führt jede weitere Verschärfung der Bemessungsgrundlage dazu, dass das Instrument weniger attraktiv ist.

Ich möchte Ihnen zudem noch beliebt machen, dem Antrag der Kommission und auch dem Entwurf des Bundesrates in Bezug auf die Übergangsbestimmungen zuzustimmen, denn damit kann eine gleichzeitige Inkraftsetzung dieser Vorlagen garantiert werden.

Weiter habe ich noch eine Bemerkung, die in die Materialien aufgenommen werden sollte, da sie mir wichtig erscheint. Aufgrund unklarer Aussagen in der Botschaft hat es im Vorfeld immer wieder Diskussionen darüber gegeben, ob bei der heutigen Praxis bei der Berechnung des Lebensaufwandes zur Erhebung der Steuern eine Änderung erfolgen soll. Das wurde in der Kommission klar verneint. Die bisherige Praxis in Bezug auf die Berechnung des Lebensaufwands soll ausdrücklich fortgeführt und es soll keine Änderung herbeigeführt werden. Dank dieser Zusicherung konnte die Kommission auf das Stellen eines Antrages in Bezug auf die Nichtberücksichtigung ausländischer direkter Steuern verzichten.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, Kommissionsmehrheit und Bundesrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen und damit die Autonomie des Kantons zu wahren. Jeder Kanton soll selbst entscheiden, ob er auf seinem Hoheitsgebiet die Pauschalbesteuerung beibehalten will oder nicht.

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