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Stadler Markus · Ständerat · 2012-03-06

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Wie der Vorredner gesagt hat, ist der Informationsgehalt der Antwort des Bundesrates sehr zurückhaltend ausgefallen. Ich erlaube mir, etwas zum Grundsätzlichen anzumerken und eine Frage zu stellen.

Bei der "Too big to fail"-Gesetzgebung hat sich das Parlament entschieden, primär auf das benötigte Eigenkapital, verbunden mit Notfallplänen, also auf die Vorbereitung einer Auftrennung der systemrelevanten Banken bei einem drohenden Krisenfall abzustellen.

Etwas anderes wäre es gewesen, eine sofortige Trennung des Eigenhandels vom Kommerzgeschäft anzustreben und das Bankengesetz derart anzupassen, dass der Konkurs einer Bank abgewickelt werden kann, ohne dass die Volkswirtschaft allzu stark darunter leidet - wie es die Regulierung im Vereinigten Königreich anstrebt. Ebenfalls etwas anderes wäre es auch gewesen, auf die Risikogewichtung zu verzichten und entsprechend höhere Durchschnittssätze für systemrelevante Banken zu fordern. Nun, beides ist nach unserem Entscheid nicht der Fall.

In der Logik der "Too big to fail"-Gesetzgebung, die allerdings zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des in der Interpellation genannten "NZZ"-Artikels vom Dezember 2011 noch nicht in Kraft gewesen war, muss nun sichergestellt werden, dass der Bund direkt oder durch die Finma Standards vorgibt, wie das Risiko modelliert werden soll. Solange dies nur ungenügend der Fall ist, kann insbesondere jede Grossbank ihre Risikokennzahlen beeinflussen.

Der von uns gewählte Weg verlangt nun nach einer gewissen Konsequenz: nach einer hoheitlichen Definition des Risikos bzw. der Risikovorsorge, die dem besonderen Phänomen "systemrelevante Banken" und, in unterschiedlicher Weise, auch der Situation anderer Banken entspricht. Vereinfacht gesagt: Der Gesetzgeber hat sich bei der Eigenmittelausstattung vorgestellt, dass diese bei den systemrelevanten Banken wegen der Risiken für das gesamte Finanzsystem höher ausfallen muss als bei den nichtsystemrelevanten Banken.

Im genannten "NZZ"-Artikel war von Änderungen der Eigenmittelverordnung des Bundesrates die Rede bzw. von einer Anhörung, die noch bis Mitte Januar 2012 dauere. Somit stellt sich die Frage, ob die Grossbanken mittlerweile oder [PAGE 100] demnächst strengeren Eigenmittelvorschriften unterliegen: strengeren Vorschriften als im letzten Jahr und strengeren Vorschriften als andere Banken.

Ich bitte die Frau Bundespräsidentin, diese Frage zu beantworten.