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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-05-02

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-02

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion nimmt den Bundesrat beim Titel von Artikel 7, zu dem ich spreche, also bei Ziel 6, beim Wort: "Die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Steuersystems sind gestärkt." Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss beseitigt werden - auch im Inland, nicht nur gegenüber Drittstaaten. Steuerhinterziehung muss gleich bekämpft werden wie Steuerbetrug. Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Missbräuche im Fiskalbereich ganz allgemein müssen konsequent bekämpft werden.

Dazu brauchen die Steuerverwaltungen, insbesondere die Eidgenössische Steuerverwaltung, die nötigen Ressourcen für komplexe Strukturen wie Konzerne; da sind sie klar unterdotiert. Es kann nicht sein, dass mehrwertsteuerpflichtige Betriebe wie beispielsweise Advokaturbüros - das ist die Branche, in der ich arbeite - höchstens alle 37 Jahre überprüft werden, und es kann nicht sein, dass verrechnungssteuerpflichtige Betriebe höchstens alle hundert Jahre kontrolliert werden, das heisst eigentlich gar nicht. Also, sorgen Sie bitte dafür, Frau Bundespräsidentin und Finanzministerin, dass die notwendigen Steuerinspektionen auch vor Ort vorgenommen werden können. Informatik genügt dafür nicht.

Ich möchte Sie sodann insbesondere bitten, bei Ziffer 13bis der Mehrheit zu folgen und der "Aktualisierung der Übersicht der Mindereinnahmen des Bundes unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform II" höchste Aufmerksamkeit zu widmen. Ich habe die Kommissionsberichterstatterinnen gehört und danke ihnen, dass sie explizit ausgeführt haben, dass diese Evaluation der Unternehmenssteuerreform II vor Beginn der Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III vorgenommen werden muss. Für die SP ist das eine absolute Bedingung: Es gibt für die SP überhaupt keine Unternehmenssteuerreform III, bevor das Parlament bei der Unternehmenssteuerreform II die notwendige Gesetzeskorrektur angebracht hat. Wir erwarten vom Ständerat in der Sommersession hierzu den ersten notwendigen Schritt. Gerade jetzt, nachdem das Bundesgericht den damaligen Bundesrat bezüglich der Referendumsabstimmung über die Unternehmenssteuerreform II derart harsch dafür rügen musste, dass die Abstimmungsfreiheit verletzt wurde und weder in den Zahlen noch im Inhalt des Abstimmungsbüchleins gegenüber den Stimmberechtigten Transparenz geschaffen wurde, gebührt es der Demokratie und den Stimmberechtigten, dem Volk, dass wenigstens im Nachhinein lückenlos aufgezeigt wird, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuerreform II mit den Milliardenverlusten bei den Steuern hat.