Imhof Rudolf · Nationalrat · 2001-06-12
Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-12
Wortprotokoll
Es ist mir bewusst, dass es interessantere Geschäfte gibt als den Geschäftsbericht. Allerdings kann der Geschäftsbericht durchaus auch als Chance dienen, eine Standortbestimmung über das letzte Jahr vorzunehmen.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben dieses Jahr ihre Zusammenarbeit fortgesetzt. So prüfen die beiden Kommissionen den Geschäftsbericht des Bundesrates bereits zum zweiten Mal gemeinsam. Damit werden Doppelspurigkeiten vermieden, und die Effizienz der parlamentarischen Oberaufsicht wird wesentlich verbessert.
Die beiden Kommissionen haben während fünf Tagen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin zu Gesprächen eingeladen und mit ihnen über die Geschäftsführung und die Zielerreichung gesprochen. Dabei wurden unter anderem folgende Themen angesprochen, auf die wir noch vertieft eingehen wollen: Umsetzung des Bundespersonalgesetzes; Effizienzvorlage, Umsetzung und Stand der Arbeiten; Standortförderung Schweiz; Rolle, Funktion und Zukunft des Festungswachtkorps; Instrumente der Früherkennung; Fragen im Bereich der Zivilluftfahrt, Verhandlungen mit Deutschland, Swissair Group usw.; Neat-Aufsicht. Meine Kommissionskollegen werden anschliessend über diese Schwerpunkte berichten.
Die Prüfung der Geschäftsberichte dient in erster Linie der Frage, ob der Bundesrat die Ziele, die er sich für das Jahr 2000 gesetzt hat, erreicht hat. Wir stellten fest, dass vier Fünftel der Ziele realisiert oder überwiegend realisiert worden sind.
Die Oberaufsicht kann grundsätzlich festhalten, dass die Verwirklichung des Legislaturprogrammes 1999-2003 weitgehend planmässig verläuft. Die Globalisierung und die Entwicklung der Informationsgesellschaft führen zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsstandorten. Bei der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit kommt einem modernen, leistungsfähigen Forschungs- und Bildungswesen eine zentrale Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund wurden die Reformen im Hochschulbereich weitergeführt. Mit dem neuen Bildungsgesetz soll ein kohärentes System mit gesamtschweizerisch gültigen Standards entstehen. Dabei müssen wir allerdings aufpassen - ich möchte das hier betonen -, dass wir unser vorbildliches duales System, um das wir vielfach beneidet werden, nicht anderen Überlegungen opfern. Der Lehrstellenbeschluss II wurde zum grossen Teil bereits umgesetzt. Auch das Universitätsförderungsgesetz konnte planmässig umgesetzt werden. Der Wechsel von der input- zur leistungsorientierten Finanzierung, mit welcher der Bund die Aufwendungen der Universitäten für Lehre und Forschung unterstützt, erfolgte ohne grössere Probleme. Dank des Kohäsionsfonds, der dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren und mittleren Universitäten zu erhalten, mussten diese keine Einbussen hinnehmen.
Die Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt erfordert eine verstärkte Mitwirkung und Mitbestimmung auf internationaler Ebene. Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 4. Dezember 2000 über die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen" hat der Bundesrat ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur Uno-Mitgliedschaft realisiert.
Der Uno-Beitritt soll dazu beitragen, die Interessen der Schweiz im Rahmen der Staatengemeinschaft in Zukunft zu wahren. Im Bereich unserer Europapolitik hat der Bundesrat, gestützt auf die Resultate der Volksabstimmung, die bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU ratifiziert, und die interne Umsetzung wird planmässig vorangetrieben.
Aussenpolitisch hat der Bundesrat auch im Jahre 2000 das Engagement der Schweiz in Südosteuropa weitergeführt. Die Schweiz hat mit verschiedenen Massnahmen, u. a. auch mit der Abstimmung vom letzten Sonntag und mit verschiedenen Programmen, zu den internationalen Bemühungen um eine Stabilisierung auf dem Balkan beigetragen. Der Einsatz aller Beteiligten und vor allem die positive Entwicklung in der Region machten es möglich, dass das Rückkehrprogramm Kosovo erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Einige Ziele des Bundesrates wurden nicht realisiert. Das Ziel, im Jahre 2000 die Botschaft zum Sprachengesetz zu unterbreiten, konnte nicht erreicht werden. Im Bereich Kulturpolitik, die auch von verständigungspolitischer Bedeutung ist, hat die Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen für die Vorbereitung eines Kulturförderungsgesetzes erst begonnen. In diesem Zusammenhang wird das Verhältnis von Stadt- und Randregionen eingehend geprüft. Im Rahmen des Sprachengesetzes steht vielmehr die Sprachenpolitik in den einzelnen Sprachregionen im Vordergrund. Im Jahre 1996 hat dazu das Volk dem so genannten Sprachenartikel zugestimmt. Trotz Zusicherungen des Bundesrates ist die Vorlage noch nicht vorhanden. Es ist allerdings vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren im Sommer 2001 zu eröffnen.
Die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der EU sowie die Vorbereitungen der Verhandlungen für eine integrale Beteiligung an den Bildungs-, Berufsbildung- und Jugendprogrammen der EU - also Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa - konnten nicht realisiert werden, weil diese Beteiligung voraussichtlich erst 2002 anläuft. Frau Bundesrätin Dreifuss hat das Parlament gestern in der Fragestunde eingehend darüber informiert.
Auch finanzpolitische Ziele wurden nicht realisiert. So wurden die Botschaft zum neuen Finanzausgleich und zur Revision des Notenbankgesetzes nicht verabschiedet.
Terminlich noch nicht eingespielt haben sich das Berichtswesen und das Controlling des Bundesrates in Bezug auf die SBB AG, die Swisscom und die Post. Bereits zum zweiten Mal fehlte den Kommissionen zur Wahrnehmung der Oberaufsicht ein aktueller Bericht des Bundesrates zum [PAGE 674] Stand der Erreichung der strategischen Ziele dieser Unternehmen. Dieser Bericht wurde am 23. Mai 2001 - also einen Tag nach unseren Sitzungen - vom Bundesrat genehmigt. Die GPK hatten also keine Möglichkeit, die Zielerreichung zu überprüfen. Die GPK verlangen vom Bundesrat - in Absprache mit ihm -, dass die erforderlichen Berichte und Informationen künftig frühzeitig bei der Aufsichtskommission eintreffen.
Aufgrund dieser Situation beantragen Ihnen die beiden GPK einstimmig, den Geschäftsbericht des Bundesrates nur mit Vorbehalt zu genehmigen und die Geschäftsführung des Bundesrates hinsichtlich der drei erwähnten Unternehmen auszuklammern. Dieser Teil soll - ebenfalls in Absprache mit dem Bundesrat - in der Herbstsession 2001 behandelt werden.
Die Aktivitäten der GPK beschränken sich nicht nur auf die Prüfung des Geschäftsberichtes. Aktuelle Themen sind z. B. die Geldflüsse in der Agrarpolitik, die modernen Managementmethoden im Bereich der Justiz und das Netz der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Die Kommunikationsstrategie des Bundesrates bei den Reformen der Bahn und der Post interessieren uns ebenso sehr wie die Politik des Bundesrates in Bezug auf Boykotte, Sanktionen und Embargos oder die Frage der neuen Armut.
Obwohl ich weiss, welche Fülle an Informationen Sie tagtäglich bekommen, empfehle ich Ihnen unseren Tätigkeitsbericht zur Lektüre. Er gibt Auskunft über die im Jahre 2000 vorgenommenen Inspektionen und Kontrollen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Es ist interessant zu sehen, ob und welche Konsequenzen aus den Empfehlungen der Kommissionen gezogen werden.
Zu den Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation: Diese prüft regelmässig die Bereiche des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Im vergangenen Jahr verfolgte die Delegation mit Aufmerksamkeit die Neuausrichtung der Nachrichtendienste im VBS. Sie hat auch den Bereich der Verteidigungsattachés abgeklärt. Die Delegation widmete den elektronischen Aufklärungssystemen der Armee zahlreiche Sitzungen; im Bereich des Staatsschutzes hat sich die Delegation unter anderem über den Einsatz und die Finanzierung von Informanten sowie über den gewalttätigen Extremismus kundig gemacht. Sie befasste sich auch mit der Liste der Organisationen, die Gegenstand präventiver Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit waren. Die Arbeiten der Delegation sind intensiv, aber unspektakulär. Sie leistet eine für das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat ausserordentlich wichtige Tätigkeit.
Gestatten Sie mir ein paar Worte zur Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen und zur Beschaffung von vertraulichen Informationen durch Journalisten. Ich denke, es ist absolut falsch, wenn wir uns über die Fragen der Journalisten aufregen oder diese sogar verurteilen. Das Fragen gehört zum Geschäft der Journalisten. Hingegen gehört das Antworten nicht unbedingt zum Geschäft der Parlamentarier - vor allem dann nicht, wenn die Antworten mit Indiskretionen verbunden sind. Leider stellen wir fest, dass dem Vertraulichkeitsgebot für Kommissionssitzungen, gleich welcher Art, immer weniger Beachtung geschenkt wird.
In meiner Berichterstattung habe ich einige Fälle erwähnt, die zu Kritik Anlass geben.
Dass die GPK zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kam darin nicht oder nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei mir erlaubt, dieses Versäumnis mit einem Dank an den Bundesrat, an die Bundesgerichte und an die Bundesverwaltung für den unermüdlichen Einsatz, den sie für unser Land erbringen, wettzumachen.
Als Geschäftsprüfungskommission müssen wir oft Kritik üben. Aber wir dürfen anerkennen, dass sehr viel gute Arbeit geleistet wird. Einmal mehr konnte die Kommission feststellen, dass Regierung und Verwaltung unter erschwerten Verhältnissen wachsende Aufgaben zu lösen haben. Mein Dank geht auch an die Parlamentsdienste und an unser Sekretariat. Die GPK beider Räte und die Geschäftsprüfungsdelegation hielten in den letzten zwölf Monaten 103 Sitzungen ab und erstatteten 25 Dienststellenbesuche. Nur dank dem grossartigen Einsatz aller involvierten Akteure und nicht zuletzt dank meinen Kollegen und Kolleginnen der GPK war es möglich, diesen Arbeitsanfall zu bewältigen.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 2000 zuzustimmen - mit der Ausnahme, wie erwähnt, der Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf die SBB AG, Swisscom AG und die Post. Sie beantragt Ihnen, die Motionen und Postulate, wie erwähnt, abzuschreiben. Im Weiteren beantragt die Kommission, den Jahresbericht 2000/01 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis zu nehmen.