Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-15
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Das Postulat der WAK gibt auch noch dem Ständerat Gelegenheit, sich mit der Institution Nationalbank bzw. deren Aufsicht zu beschäftigen, nachdem dies in den Medien ja über Monate schon gemacht wurde.
Wo liegen nun die Probleme, die überhaupt zu einer solch schwierigen Situation für die Institution SNB geführt haben? Liegen sie bei der Politik, oder liegen sie im institutionellen Bereich oder eben auch im personellen? Vorweg möchte ich festhalten, dass meines Erachtens weder gesetzliche Lücken noch Handlungsbedarf in Bezug auf die Zuständigkeiten vorhanden sind. Ich teile die Auffassung des Bundesrates vollumfänglich, dass nach dem Vorliegen des Gutachtens Richli keine weiteren Abklärungen mehr auf Stufe des Gesetzgebers in Bezug auf die Aufsicht oder Oberaufsicht notwendig sind.
Die Untersuchung, welche von der SNB vorgenommen wurde, hat zwar sehr lange gedauert, aber auch aufgezeigt, dass die öffentlich schon bekannten Transaktionen ungeschickt waren, aber auch reglementskonform. Es zeigte sich, dass die notwendige Sensibilität für die Problematik von solchen Geschäften insbesondere beim Präsidenten des Direktoriums mangelhaft war, was von ihm selbst im Nachhinein explizit bedauert wurde.
Um aber auf die vorweg gestellte Frage, ob wir ein institutionelles oder gesetzgeberisches Problem haben, zurückzukommen, gilt es meines Erachtens festzuhalten, dass wir nicht bei diesen Elementen anzusetzen haben. Es waren leider, und da schliesse ich mich meinem Vorredner an, eher die Corporate-Governance-Strukturen und die Krisenkommunikation der SNB, die für solche Situationen ungenügend entwickelt waren. Meines Erachtens haben erst das zögerliche Agieren und die teilweise nicht stringenten Informationen ein Feld für weitere Spekulationen geöffnet.
Das führte in der Öffentlichkeit dazu, dass aufgrund der Turbulenzen Zweifel an der Führungsstärke der SNB aufkamen. Es gelang dem Bankrat nicht, die SNB souverän durch die Krise zu führen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Interregnum im Direktorium sofort nach der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts hätte beendet werden können. Wir können ja nie wissen, ob an den Finanzmärkten nicht wieder Unsicherheiten aufkommen. Da ist es enorm wichtig, dass das Direktorium Führungsstärke beweisen kann.
Der Bankrat hat aber auch gehandelt. Mit der letzte Woche veröffentlichten Verbesserung und Professionalisierung der Corporate-Governance-Strukturen hat er einen Schritt getan. Handlungsbedarf bestand meines Erachtens gerade dort; dies wurde auch vom Bankrat erkannt.
Ich stimme aber auch Kollege Bischof zu, wenn er darauf hinweist, dass man mit Reglementen zwar solche Probleme angehen könne, dass sie solche Vorkommnisse letztlich aber nicht verhinderten, wenn die entsprechenden Personen nicht auch so handelten, wie man es von ihnen erwarte und wie es auch die Öffentlichkeit von ihnen erwarte.
Der Bundesrat hat - meines Erachtens richtigerweise - festgestellt, dass es nicht notwendig sei, hier nochmals grundsätzlich darüber nachzudenken, ob wir unser inhaltlich modernes Nationalbankgesetz überarbeiten müssten. Ich meine auch, dass für die Zukunft entscheidend ist - unabhängig davon, ob wir eine verschärfte Regulierung haben oder nicht -, dass die SNB weiterhin unabhängig handeln kann und dass wir sie mit vielleicht auch gutgemeinter politischer Einflussnahme verschonen können. Die SNB hat schwierige Aufgaben vor sich, denn, wenn ich es so salopp sagen darf: Wer einmal einsteigt, muss auch wieder einmal aussteigen. Das gilt es bei der fixen Wechselkursuntergrenze zu beachten. Es wird der Tag kommen, an dem die fixe Wechselkursuntergrenze aufgegeben werden muss.
Um solche Entscheide zur Verhinderung von Inflation und zur Sicherung der Preisstabilität sicherstellen zu können, muss die SNB vollständig unabhängig von politischen Einflüssen tätig sein können. Um ihre Aufgabe der Wahrung von Preisstabilität unter Berücksichtigung der Konjunktur und der Finanzstabilität wahrnehmen zu können, braucht sie die politische Rückendeckung und die kommunizierte Unterstützung ihrer Unabhängigkeit durch das Parlament, auch durch den Ständerat. Mit unserer Diskussion können wir heute unterstreichen, dass die SNB auch in Zukunft nur das Ziel der Preisstabilität und nicht, wie andere Zentralbanken, noch weitere Ziele zu verfolgen hat.
Wenn dann auch noch die GPK und die Strafbehörden das rund um die Affäre Hildebrand Geschehene aufgearbeitet haben, kann meines Erachtens dieses doch nicht sehr rühmliche Kapitel unserer Geschichte definitiv abgeschlossen werden. Dazu braucht es keine gesetzlichen Änderungen, keine Anpassungen des Nationalbankgesetzes und keine Änderung im Bereich der Aufsicht und Oberaufsicht. Nachdem der Bundesrat das Gutachten Richli hat erstellen lassen und uns darüber berichtet hat, ist das Postulat auch aus meiner Sicht obsolet geworden.