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Niederberger Paul · Ständerat · 2012-03-15

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Ich benütze die Gelegenheit, Sie über die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen zu informieren. Diese haben ja beschlossen, wie Ihnen bekannt ist, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen. Sie besteht aus acht Ständeräten und sieben Nationalräten.

Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat den Auftrag formuliert; dieser ist möglichst offen formuliert worden. Es geht insbesondere darum, das Verhalten des Bundesrates und der Verwaltung in der Angelegenheit SNB zu untersuchen. Dabei sind ganz verschiedene Schnittstellen zu beachten. Der Zeitraum der Untersuchung beginnt zu jenem Zeitpunkt, als Herr Nationalrat Blocher der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey Informationen weitergegeben hat. Er endet zu dem Zeitpunkt, als der damalige Präsident des Direktoriums zurückgetreten ist.

Wir haben die Öffentlichkeit über unser Vorgehen auch informiert. Wir haben an unserer Medienkonferenz der Öffentlichkeit auch mitgeteilt, dass wir während der Untersuchung keine Informationen weitergeben. Am Schluss unserer Untersuchung wird die Öffentlichkeit informiert. Wir haben auch den Schlusszeitpunkt nicht bekanntgegeben, weil wir bekanntermassen nicht unter Druck gesetzt werden wollen. Intern haben wir selbstverständlich für uns einen Zeitrahmen gesetzt.

Noch etwas zur Aussage des Kommissionssprechers: Er hat die Möglichkeiten der Geschäftsprüfungskommission und einer PUK angesprochen. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich richtig zugehört habe, aber zu diesem Thema hat ja auch gestern unser Kollege Claude Janiak Ausführungen gemacht. Der Unterschied zwischen der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und einer PUK liegt einzig darin, dass bei einer PUK Zeugen angehört werden können und die Geschäftsprüfungskommission das nicht kann. Wir haben ja bekanntermassen die Informationsrechte angepasst. Diese sind seit dem 1. November 2011 in Kraft. Noch einmal, damit man sich dessen bewusst ist: Der einzige Unterschied liegt eben bei der Anhörung von Zeugen.