Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2012-05-30
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30
Wortprotokoll
Die Schweiz muss mehr Ärzte, insbesondere mehr Hausärzte, ausbilden, wenn sie die medizinische Grundversorgung weiterhin auf dem heutigen Niveau halten will. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ohne den Zuzug von ausländischen Ärztinnen und Ärzten wäre die Versorgungssicherheit bereits heute nicht mehr gewährleistet. Während die Schweiz früher einmal ein Exportland für Medizinerinnen und Mediziner war, ist sie heute ein Importland. In der Schweiz legen jährlich zwischen 700 und 800 Ärztinnen und Ärzte ihr Staatsexamen ab. Um aber den heutigen Stand an Ärzten halten zu können, sind gemäss Berechnungen des Bundes jährlich rund 1200 bis 1300 Ärzte nötig.
Die Motion Schwaller enthält zwei Forderungen: Erstens soll der Bundesrat beauftragt werden, zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerisch eine Mindestzahl von Studienplätzen an den medizinischen Fakultäten festzulegen. Zweitens sollen den medizinischen Fakultäten gezielt Bundesmittel für den Bereich der Hausarztmedizin zur Verfügung gestellt werden, um den medizinischen Nachwuchs in der Grundversorgung zu fördern.
In Übereinstimmung mit Bundesrat und Ständerat beantragt Ihnen die WBK mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass unser Rat in der vergangenen Wintersession bereits einen gleichlautenden Vorstoss der CVP/EVP/glp-Fraktion oppositionslos angenommen hat. Bereits in der Frühjahrssession 2011 stimmten wir einer Motion der WBK des Nationalrates zu, welche die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Festlegung von Mindestzahlen für Studienplätze an medizinischen Fakultäten verlangte.
Zum vorliegenden Vorstoss: Die Kommissionsmehrheit unterstützt die in der Motion Schwaller formulierte Forderung, die Zahl der entsprechenden Studienplätze an den Universitäten zu erhöhen. Selbstverständlich muss dabei die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigt werden. Der Bund beteiligt sich zwar aktuell mit jährlich 240 bis 250 Millionen Franken an der Ausbildung von Medizinstudenten, die Entscheidkompetenz im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten liegt aber bei den Universitätskantonen. Zusätzliche Ausbildungsplätze bedingen zusätzliche finanzielle Mittel. Weil das Problem des Ärztemangels die ganze Schweiz und die gesamte Gesellschaft betrifft, erachtet es die Kommissionsmehrheit als angezeigt, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Beteiligten ein Finanzierungskonzept erstellt, um die Zahl der Studienplätze zu erhöhen. Der Bund soll quasi eine Regiefunktion übernehmen, die aber subsidiär bleibt.
Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass eine höhere Zahl an Ausbildungsplätzen nicht automatisch dazu führt, dass sich auch mehr ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner für den Hausarztberuf entscheiden. Wer sein Staatsexamen in der Tasche hat, kann über vierzig Weiterbildungswege einschlagen. Weder Studierende noch ausgebildete Berufsleute können dazu gezwungen werden, Hausärzte zu werden. Darum braucht es ein Bündel von Massnahmen, um den Beruf des Hausarztes attraktiver zu gestalten. Die Mehrheit der Kommission unterstützt daher die in der Motion formulierte Forderung, die Hausarztmedizin und die Sichtbarkeit der Hausarztmedizin an den medizinischen Fakultäten weiter zu stärken. Dass es an allen medizinischen Fakultäten überhaupt Institute für Hausarztmedizin gibt, ist nicht selbstverständlich. Die ersten Institute für Hausarztmedizin wurden erst vor wenigen Jahren gegründet.
Darüber hinaus wurden in der Kommission folgende Massnahmen andiskutiert, um den Hausarztberuf aufzuwerten: Überarbeitung der Selektionskriterien für das Medizinstudium, Förderung von Praxisassistenzen, strukturierte Weiterbildungsangebote, finanzielle Aufwertung der hausärztlichen Leistungen über eine Tarmed-Revision sowie die Förderung von Gemeinschaftspraxen.
Eine Kommissionsminderheit lehnt den Vorstoss indes ab, weil er nach ihrer Ansicht nicht dazu beitrage, die grundsätzlichen Probleme im Gesundheitswesen und im Krankenkassensystem zu lösen. Der Vorstoss bringe eine Zentralisierung der medizinischen Ausbildung, koste mehr und verursache zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn die medizinische Grundversorgung in der Schweiz auch in Zukunft gesichert sein soll, müssen wir Politikerinnen und Politiker zur Tat schreiten und griffige Massnahmen beschliessen - hier und heute haben wir die Möglichkeit dazu.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.