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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-05-30

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Seit 31 Jahren ist die Gleichstellung in der Bundesverfassung verankert, und Lohndiskriminierung ist gesetzlich verboten. Vieles wird jedoch noch geleistet werden müssen, bevor von Gleichstellung in der Schweiz gesprochen werden kann. Die Diskriminierung betrifft auch das öffentliche Beschaffungswesen. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vor, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten. Die Auftraggeberin kann die Vergabe widerrufen oder Anbieter und Anbieterinnen vom Verfahren ausschliessen, wenn diese die in Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Verpflichtungen nicht einhalten.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt die entsprechenden Kontrollen durch. Das Gleichstellungsbüro kann pro Jahr nur ganz wenige Unternehmen kontrollieren. Die Auswahl erfolgt mittels eines eingeschränkten Zufallsstichprobenverfahrens. Die Kontrollen zeigen, dass in einigen Fällen Lohnungleichheiten bestehen, welche die im Kontrollverfahren vorgesehene Toleranzschwelle von 5 Prozent signifikant überschreiten und damit als Lohndiskriminierung gelten.

Von acht zwischen 2007 und 2009 kontrollierten Unternehmen lagen drei über der Toleranzschwelle. Seit der Einführung der Kontrollen im Jahre 2006 konnten bisher lediglich elf Unternehmen überprüft werden. Die Analyse der Resultate zeigt, dass die Schwelle überdacht werden muss, denn einige Unternehmen liefern höchst unbefriedigende Resultate, indem die Lohnungleichheiten ganz nahe bei der Toleranzschwelle von 5 Prozent liegen, sie aber nicht überschreiten, sodass keine Massnahmen ergriffen werden können.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit meiner Motion, die für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäss dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Toleranzschwelle von 5 Prozent zu senken. Zudem sollen die Resultate der Kontrollen in anonymisierter Form in der jährlichen Berichterstattung des Bundes veröffentlicht werden.

Obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion anerkennt, dass die Toleranzschwelle eher grosszügig gewählt ist, sieht er leider keinen Handlungsbedarf. Er hofft auf den Präventiveffekt, der meiner Meinung nach fragwürdig ist. Es ist unabdingbar, dass die Löhne in Unternehmen aller Branchen in regelmässigen Abständen überprüft, transparent gemacht und veröffentlicht werden. In diesem Sinne soll man die Toleranzschwelle senken.

Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen und so etwas gegen die Lohndiskriminierung zu tun.