Weigelt Peter · Nationalrat · 2001-06-12
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion empfehle ich, nachdem zwei Mal die Frist verlängert worden ist, die aus dem Jahre 1993 stammende Parlamentarische Initiative Bundi abzuschreiben.
Dabei stütze ich mich auf folgende Argumente: Im vergangenen Jahr haben die Verbände des privaten Strassenverkehrs und der Automobilwirtschaft eine wissenschaftliche Studie präsentiert, die zum Schluss kommt, dass der private Strassenverkehr in der Schweiz 1995 einen externen Nutzen von rund 27 Milliarden Franken bewirkt hat, mit anderen Worten: Gemäss der Studie machte der externe Nutzen des Strassenverkehrs, des Strassengüterverkehrs und des produktionsorientierten Individualverkehrs 1995 rund 8 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandproduktes aus. Im Gegensatz dazu hatten die vom Bund beigezogenen Experten für den gesamten privaten Strassenverkehr für das Jahr 1995 externe Kosten von rund 7 Milliarden Franken errechnet. Demnach beträgt der in besagter Studie ermittelte externe Nutzen fast das Vierfache der externen Kosten. Man kann nun von solchen Studien halten, was man will, doch zumindest wird klar, dass unter dem Titel "Kostenwahrheit" immer Kosten und Nutzen abzuwägen sind. Wenn dabei der Nutzen gar überwiegt, so geraten bisherige Denkmuster plötzlich ins Wanken. Diese Erkenntnis läutete selbst bei missionarisch agierenden Verkehrspolitikern das Ende der einseitigen Ausrichtung der Verkehrspolitik auf die so genannte Kostenwahrheit ein, denn es müsste beispielsweise beim öffentlichen Verkehr bezüglich seiner externen Kosten durchaus noch einiges nachgeholt werden. Stichworte wie Lärm, Staubpartikel und Kulturlandverbrauch sprechen hier für sich. Die vehemente Verteidigung des Prinzips der Kostenwahrheit ist deshalb bei entsprechenden Organisationen einer gewissen Skepsis gewichen. Die Abschreibung der Parlamentarischen Initiative Bundi ist aus dieser Sicht folgerichtig.
Zusammengefasst sprechen folgende Argumente für die Abschreibung der Parlamentarischen Initiative Bundi: Der beantragte Verfassungsartikel verletzt das Verursacherprinzip, da nämlich der öffentliche Verkehr bezüglich seiner externen Kosten ausgenommen ist. Es wurde lange als gegeben angenommen, dass der öffentliche Verkehr nur marginale externe Kosten verursacht. Neueste Erkenntnisse widersprechen dieser Theorie und lassen die Parlamentarische Initiative Bundi in einem neuen Licht erscheinen. Aus dieser Optik besteht kaum mehr Interesse, sich auf die unfruchtbare Diskussion rund um die Kostenwahrheit einzulassen.
Die vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der externen Kosten des Strassenverkehrs basieren auf wissenschaftlich unzureichenden Annahmen von politisch vorbelasteten Experten und stellen deshalb keine Grundlage für politische Entscheide dar. Die Studie bezüglich der vom Verkehr verursachten Kosten unterschlägt zudem jüngste Erkenntnisse, wonach sich die vom motorisierten Strassenverkehr ausgestossenen Schadstoffmengen dank neuen Motorentechnologien und verbesserten Treibstoffen stark verringern werden. Zudem würden nach dem vorgelegten Modell den Automobilisten unter dem Titel "Verursacherprinzip" die in der Vergangenheit bereits einmal bezahlten Strassenausgaben ein zweites Mal angerechnet.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das ganze menschliche Leben und Handeln zu externen Kosten führt und eine Sonderbehandlung des motorisierten Strassenverkehrs durch nichts gerechtfertigt ist. Vielmehr würde dadurch ein Präjudiz geschaffen, das auch für jeden anderen Lebensbereich gültig sein müsste.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich daher, die Parlamentarische Initiative Bundi abzuschreiben. Im Lichte der externen Nutzen des privaten Strassenverkehrs sowie neuer Erkenntnisse bezüglich der Kostenseite und neuer verkehrspolitischer Instrumente macht es keinen Sinn, die Verkehrspolitik weiterhin auf der überholten und einseitigen Theorie der Kostenwahrheit aufzubauen.