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Wobmann Walter · Nationalrat · 2012-05-31

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, bei den jetzt üblichen 40 Franken für die Autobahnvignette zu bleiben. Die Erhöhung auf 100 Franken ist absolut unverhältnismässig. Das ist eine Erhöhung um 150 Prozent. Ich habe noch nie eine Abgabe gesehen, die auf einen Schlag um 150 Prozent angehoben wurde. Wir lehnen auch die Erhöhung auf 70 Franken zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Beim Eintretensvotum vor dem Mittag habe ich das eigentlich alles schon sehr ausführlich und im Grundsatz begründet. So habe ich zum Beispiel darauf hingewiesen, dass der Privatverkehr seine Kosten zu mehr als 100 Prozent deckt und entsprechend heute schon sehr hohe Abgaben leistet. Aus den Einnahmen durch die Autobahnvignette kommen heute rund 360 Millionen Franken jährlich in die Bundeskasse, aus der Autoimportsteuer zusätzlich 446 Millionen Franken. Davon spricht nämlich auch niemand. Nur schon diese zwei Beiträge machen rund 800 Millionen Franken aus. Ich bin da klar der Meinung, dass die fehlenden 300 Millionen, von denen wir heute immer wieder sprechen, damit gedeckt werden können. Ich meine sogar, es können damit auch zusätzliche Projekte finanziert werden.

Noch ein Punkt: Die 390 Kilometer Nationalstrassen, die wir jetzt von den Kantonen übernehmen, wurden seinerzeit auch mit Bundesbeiträgen in den Kantonen mitfinanziert. Das ist auch ein Punkt, den ich noch nie gehört habe, auch nicht in der Kommission. Ausserdem muss auch beim Privatverkehr bezüglich Ausbau und Finanzierung zuerst eine richtige Gesamtschau gemacht werden. Dafür haben wir ja bekanntlich die Kommissionsmotion 12.3329. Sie ist ja auch heute traktandiert. Erst nachher können wir schauen, ob es noch weitere zusätzliche Einnahmen braucht.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, meinem Antrag der Minderheit II zuzustimmen, also bei 40 Franken zu bleiben.

Den Antrag der Minderheit Teuscher lehnen wir klar ab. Die verlangt ja, dass eine automatische Anpassung an die Teuerung passieren soll. Das lehnen wir ganz klar ab.

Nun zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Es ist eigentlich ein Eventualantrag für den Fall einer Erhöhung der Autobahnvignette, sonst braucht es ihn natürlich nicht. Hier möchte ich zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident der Föderation der Motorradfahrer der Schweiz (FMS).

Warum stelle ich diesen Antrag? Motorradfahrer brauchen die Autobahn sehr selten. Normalerweise wird auf Nebenstrassen, anderen Strassen, kurvenreichen Strassen gefahren - das macht natürlich viel mehr Spass, als nur geradeaus zu fahren -; das ist wahrscheinlich verständlich, denn Motorräder werden hauptsächlich in der Freizeit benützt.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist auch, dass die Belastung der Fahrbahn durch ein Motorrad natürlich viel, viel geringer ist als die Belastung durch Autos oder LKW. Ein Motorrad fährt einspurig und wiegt nur rund 200 Kilogramm, ein Auto hingegen etwa 1 bis 1,5 Tonnen, je nach Fahrzeugtyp. Deshalb ist es absolut ungerecht, dass der Motorradfahrer gleich viel bezahlen muss wie die Lenker der grossen Fahrzeuge, welche auf der Autobahn verkehren.

Zudem hat letztes Jahr zum ersten Mal eine sogenannte Motorrad-Landsgemeinde stattgefunden, an der über tausend Leute teilgenommen haben. Es wurde eine Resolution mit verschiedenen Punkten verabschiedet. Einer davon war die Abschaffung der Autobahnvignette.

Sie sehen also: Ich gehe hier und heute nicht so weit, also bis zur Abschaffung, ich verlange nur, dass es für Motorräder bei den heutigen 40 Franken bleibt. Ich erhoffe mir dies natürlich für alle, auch für die Vierrädrigen, aber wie gesagt, es ist ein Eventualantrag. Darum habe ich ihn speziell so gestellt. Auch die SVP-Fraktion ist dieser Meinung, und ich bitte um Zustimmung.