Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-06
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion verlangt mit dieser Motion, dass alle Neu- und insbesondere alle Altbauten bis ins Jahr 2040 nach Mustervorschriften der Kantone zu sanieren sind. Es erstaunt mich, dass diese Motion einen Sanierungszwang - den Zwang, energetisch zu sanieren - für sämtliche Altbauten verlangt und dafür auch noch eine Frist setzt.
Wir haben eine Verfassung, die die Eigentumsfreiheit hochhält. Eine Sanierungspflicht, einen Sanierungszwang für jeden Eigentümer kennen wir nicht. Das würde völlig den Zielen der Verfassung entgegenlaufen. Wir haben ein Anreizsystem, das heute in Kraft ist und an dem wir auch weiterplanen, um den Eigentümer zu ermuntern, zu sanieren, um ihn auch zu unterstützen auf dem Weg, Altbauten zu sanieren. Dass ausgerechnet die Partei FDP/die Liberalen einen Sanierungszwang für Altbauten einführen will, erstaunt mich also schon.
In den Kantonen, wo die Einführung einer Sanierungspflicht diskutiert wurde, etwa in Bern, Neuenburg und Genf, hat gerade auch die liberale Seite der Politik diese Bestrebungen abgelehnt, mit dem Hinweis auf die Eigentumsfreiheit. Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Setzen Sie sich mit dem Bundesrat weiterhin für ein Anreizsystem für den Eigentümer ein, aber respektieren Sie, dass jeder selber bestimmen kann, ob, wann und wie er zu sanieren hat!
Für die Neubauten bedeutet die Motion keine Pflicht, denn hier haben sämtliche Kantone die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich als Voraussetzung eingeführt. In diesem Sinne erübrigt sich die Motion. Die Mustervorschriften werden von den Kantonen auch angepasst und verschärft werden. Das ist von den Kantonen zugesagt. Hier haben wir keine Differenz mit den Motionären, aber beim Altbaubereich bitte ich Sie doch, die Freiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer zu respektieren und von einer Sanierungspflicht abzusehen.