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Killer Hans · Nationalrat · 2012-06-06

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diese Initiative unseren Stimmbürgern zur Ablehnung zu empfehlen, dies aus drei Gründen:

1. Die Initiative ist nicht umsetzbar.

2. Sie ist volkswirtschaftlich schädlich und weist raumplanerische Mängel auf.

3. Sie nimmt den Kantonen die ihnen gemäss Verfassung zustehende Zuständigkeit für die Raumplanung.

Weshalb kommen wir zu dieser Erkenntnis?

Zu den Problemen der Umsetzbarkeit: Die Initiative fordert ein Bauzonenmoratorium für die nächsten 20 Jahre. In den wirtschaftlich dynamischen Regionen, vor allem in den Agglomerationen der Grosszentren, genügen die vorhandenen Bauzonen den Anforderungen der Nachfrage bereits heute nicht mehr. Wenn wir diese Wachstumsansprüche nicht erfüllen können - notabene dort, wo bereits Erschliessungen bestehen und die Infrastrukturen vorhanden sind -, würgen wir die Entwicklungen dieser Regionen ab. In solchen Gebieten sind Zonenerweiterungen auch in Zukunft zwingend nötig. Mehr Leute in unserem Land brauchen auch mehr Raum und mehr Bauzonen. Wenn wir jedes Jahr um 70 000 bis 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner zulegen, müssen wir auch bezüglich Raumplanung einen Schritt machen können. Wenn nun also solch zusätzlicher Bedarf erkannt wird, könnte nur noch eingezont werden, wenn in einer anderen Gemeinde, in einer anderen Gegend allenfalls, die entsprechende Fläche ausgezont würde. Solche Verfahren sind reinste Theorie und werden in der Praxis nie funktionieren. Ausserdem würden sie einen unverhältnismässigen Eingriff ins Privateigentum darstellen.

Zu den volkswirtschaftlichen Schäden und raumplanerischen Mängeln: Die Initiative verhindert neue Einzonungen an den raumplanerisch sinnvollen Orten, also dort, wo die Anbindung an den öffentlichen Verkehr bereits in guter Art besteht. Durch die praktische Unmöglichkeit, Neueinzonungen an solch geeigneten Lagen zu vollziehen, verteuert sich durch die zweifellos eintretende Verknappung der Bauflächen auch deren Preis.

Wenn Neueinzonungen an sinnvollen Orten wegen nicht gegebener Kompensation an anderen Orten nicht möglich sind, der Bedarf aber klar vorhanden ist, wird sich die Bautätigkeit in die Randregionen ausdehnen, wo noch Reserven vorhanden sind. Dies führt aber klar zu einer Zersiedelung, zu Bautätigkeit in Gebieten, wo die Erschliessung nicht ideal ist. Auch wenn es zum in der Initiative erwähnten Kontingentshandel käme, würde sich dadurch das Bauland zweifellos verteuern. Wirtschaft und Bevölkerung würden durch solche Verteuerungen klar bestraft.

Zu den Zuständigkeiten der Kantone: Der Bund hat gemäss Verfassung lediglich die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Die Kantone ihrerseits bestimmen ihre Siedlungsentwicklung nach Bedarf und nach Eignung gemäss ihren Richtplänen. Die Initiative nimmt den Kantonen ihre Kompetenzen in diesem Bereich. Diese Kompetenzverschiebung ist ein klares Misstrauen des Bundes gegenüber den Kantonen, welche ihre raumplanerische Aufgabe mit grossem Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen. Die Kantone sind zusammen mit ihren Gemeinden viel besser in der Lage, ihre bezüglich Topografie, Besiedlungsform und Baustil doch sehr unterschiedlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Sie haben doch klar die besseren Kenntnisse über die Bedürfnisse und Probleme in ihren Hoheitsgebieten.

Letztlich - und das ist besonders stossend - resultiert aus den Forderungen der Initiative, dass jene Kantone bestraft und in der Entwicklung der nächsten 20 Jahre behindert werden, die bis dato ihre gesetzliche raumplanerische Aufgabe korrekt wahrgenommen haben und keine Reserve mehr haben. Diesen bleibt jede Entwicklung versagt.

Ich bitte Sie abschliessend - auch im Namen der SVP-Fraktion - aus den dargelegten Gründen dringend, die Volksinitiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Ablehnung zu empfehlen.