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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-06-11

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie im Namen der Minderheit bitten, die Motion zu unterstützen, was dann auch beinhaltet, dass der parlamentarischen Initiative Jositsch Folge gegeben wird.

Worum geht es? Es geht um eine Präzisierung, in welchen Fällen und in welchem Umfang Direktzahlungen gekürzt oder auch ganz verweigert werden können, wenn jemand wegen Tierquälerei verurteilt wurde. Mit diesen Vorstössen ist es ganz klar, dass dann eben nicht nur der Teil der Direktzahlungen gekürzt wird, der wegen einem besonderen Umgang mit den Tieren, wegen des Schutzes des Tierwohls, bezahlt wird, sondern dass generell eine Kürzung erfolgt. Es geht darum, ob man generell Direktzahlungen, egal, aus welchem Bereich sie kommen, kürzen kann, wenn jemand Tiere gequält hat. Ich glaube, es ist absolut vernünftig, dass wir hier eine Regelung finden, die den Sachverhalt klärt.

Es ist auch nicht so, wie in der Kommission behauptet wurde, dass der Initiant und auch der Motionär verlangen, dass die Beiträge total gestrichen werden, sondern sie können nach Massgabe der Schwierigkeit und der Schärfe des Problems gekürzt werden. Ich glaube, es versteht niemand hier drin, dass nicht alle Direktzahlungen betroffen sein können, wenn jemand, der Direktzahlungen bekommt - dafür muss man ja den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen, und das bedeutet auch einen sorgfältigen Umgang mit Tieren -, mit den Tieren eben nicht entsprechend umgeht. Wenn man einen solchen gegenseitigen Vertrag, wie es der ökologische Leistungsnachweis und die Direktzahlungen sind, verletzt, dann müssen diese Verletzungen Folgen haben können. Sanktionen müssen ergriffen werden, und sie müssen eben darin bestehen, dass ein Teil der Direktzahlungen gekürzt werden kann. Niemand wird es verstehen, wenn weiterhin Direktzahlungen bezahlt werden können, obwohl in gravierender Weise gegen das Gesetz verstossen wird - übrigens nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen das Umweltschutzgesetz. Es ist völlig klar, dass beide eingehalten werden müssen, aber wenn man eben noch ein Weiteres tut zum Wohl der Tiere und dafür Direktzahlungen bekommt, dann ist es nichts als richtig, dass diese bei Verstössen entsprechend gekürzt werden können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir ja nächstens in die Diskussion zur Agrarpolitik 2014-2017 einsteigen werden. Darin hat der Bundesrat einen Vorschlag aufgenommen, der mehr oder weniger dem Inhalt der Motion und der [PAGE 1023] Initiative entspricht. Ich finde es richtig, wenn Sie hier das Zeichen in die richtige Richtung geben, nämlich dass Sie das Anliegen und den Bundesrat unterstützen, der in diesem Bereich tätig werden will. Wenn Sie jetzt heute einfach zweimal Nein sagen, ist das kein gutes Zeichen im Hinblick auf die Beratung der Agrarpolitik 2014-2017. Wir werden dort diese Frage selbstverständlich wieder diskutieren.

Heute ist es ganz wichtig, ein Zeichen zu geben, insbesondere auch an alle jene Bezüger von Direktzahlungen, die sich sehr fair verhalten, die ihren Tieren Sorge tragen, die der Umwelt Sorge tragen. Für die ist es ein wichtiges Zeichen. Es ist in keiner Art und Weise ein Druck auf die Landwirtschaft - die Landwirtinnen und Landwirte tragen in aller, aller Regel ihren Tieren und genauso der Umwelt Sorge.

Sie beschliessen hier also nicht irgendetwas Menschenunwürdiges, sondern Sie beschliessen nach dem gesunden Menschenverstand. Sie lösen ein juristisches Problem: Es ist nachher klar, dass die Direktzahlungen in der gesamten Menge gekürzt werden können, die ausbezahlt wird, und nicht nur der Teil an Direktzahlungen, den jemand für den Umgang mit Tieren bekommt.

Ich bitte Sie, hier ein Zeichen in die richtige Richtung zu setzen und die Motion zu unterstützen.